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Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen

Bzgl. des Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen hätte ich folgende einfache Fragen gerne beantwortet:
1. Welche minimale Feuerwiderstandsklasse haben die Decken im Flughafen Düsseldorf? (Angabe der Feuerwiderstandsklasse)
2. Wird die Verkaufsstättenverordnung auf die Verkaufsstätten am Düsseldorfer Flughafen angewandt? (Ja/Nein)
3. Welche Sichtweite ist bei Betrieb der Sprinkleranlage gegeben? (Wert in Meter)
4. Können bei Betrieb der Sprinkler unter allen Bedingungen die Flucht- und Rettungswege erkannt werden? (Ja/Nein)
5. Sind alle Rettungswege als besonders schutzbedürftig eingestuft? (Ja/Nein)
6. Wenn bei 5. Ja, dann: Ist die Rauchfreihaltung sichergestellt? (Ja/Nein)
7. Sind alle Entrauchungsanlagen auf Stand der Technik? (Ja/Nein)
8. Wo findet sich Teil A der aktuellen Brandschutzordnung nach DIN 14096? (LINK) Gemäß DIN 14096 müsste dieser für die Allgemeinheit zugänglich sein, konnte aber nicht gefunden werden. Weder auf der Seite noch durch Suchmaschine.
9. Ist die Haupthalle in verschiedene Abschnitte durch Schotte unterteilbar? (Ja/Nein)
10. Sind überall zwei von einander unabhängige Rettungswege vorhanden? (Ja/Nein)
11. Welche wiederkehrenden Prüfungen gibt es am Flughafen Düsseldorf?
(Auflistung)
12. Welche Prüfintervalle liegen hier vor?
(Ebenfalls in Auflistung)
13. Welche Werte sind die minimalen bzw. maximalen für die Löschwasserversorgung?
(Minimumwert und Maximumwert)
14. Wann war die letzte komplette Brandschau und durch wen wurde diese durchgeführt?
(Datum, Durchführender)
15. Gibt es Stellen, wo der Flughafen Düsseldorf in Hinblick auf den Brandschutz Bestandsschutz hat? (Ja/Nein)
16. Wann fand die letzte vollständige Begehung durch die Bauaufsicht statt?
(Datum)
17. Wie ist die größte Länge von Flucht- und Rettungswegen im Sicherheitsbereich? (Wert in Meter)
18. Wie ist die maximale Personenzahlen, für welche Flucht- und Rettungswege ausgelegt sind? (Personenzahl)
19. Welches sind die jeweils maximalen Personenzahlen im Sicherheitsbereich von Terminal A, B und C? (Personenzahlen je Terminal)
20. Auf welches Jahr datiert der älteste Teil des Räumkonzepts?
21. Wie breit ist die schmalste Stelle der raucharmen Zonen? (Wert in Meter)
22. Wie viele Kohlenmonoxidsensoren gibt es derzeit im Flughafen Düsseldorf? (Anzahl)
23. Wie viele Temperatursensoren gibt es derzeit im Flughafen Düsseldorf? (Anzahl)
24. Mit welcher Methode wird der Überdruck in den Treppenhäuser der Flughafenhalle sichergestellt? (Methode)
25. Wird Gefahrgut/Gefahrstoff in Bereichen gelagert, in deren Umfeld sich auch Passagiere aufhalten? (Ja/Nein)
26. Sind die Verkaufsflächen als Brandlasten klassifiziert? (Ja/Nein)
27. Führen Rettungswege durch oder unmittelbar an Verkaufsflächen vorbei? (Ja/Nein)
28. Gibt es eine Zulässigkeitsbegründung für Verkaufsflächen? (Ja/Nein)
29. Werden Verkaufsflächen als Hindernisse bei der Flucht bewertet? (Ja/Nein)
30. Wie oft übt das Flughafenpersonal (ohne Feuerwehr) im Jahr die Evakuierung der Terminals? (Anzahl)
31. Wie oft wird das Personal in Hinblick auf Löschen pro Jahr trainiert? (Anzahl)
32. Werden noch immer optische Brandmelder verwendet, die auch auf Staubaufwirbelung bei Reinigungsarbeiten reagieren? (Ja/Nein)
33. Für welche Personenzahl ist das Flughafengebäude (Terminal A-C mit Halle) ausgelegt? (Anzahl)
34. Mit welchen Methoden wurden die Rettungswege gerechnet? (Methode)
35. Gibt es Zutrittsbeschränkungen, aber der niemand weiteres einen Bereich betreten darf im Sinne einer Personenobergrenze? (Ja/Nein)
36. Für welchen Zeitraum hat die Sprinkleranlage kürzestensfalls Wasser? (Zeit)

Erläuterung sind nicht notwendig, einfach nur die Werte eintragen oder mit Ja bzw. Nein beantworten. Reduziert den Aufwand und Rückfragen erheblich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bauaufsichtsamt Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen [#51856]
Datum
27. Januar 2019 14:55
An
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bzgl. des Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen hätte ich folgende einfache Fragen gerne beantwortet: 1. Welche minimale Feuerwiderstandsklasse haben die Decken im Flughafen Düsseldorf? (Angabe der Feuerwiderstandsklasse) 2. Wird die Verkaufsstättenverordnung auf die Verkaufsstätten am Düsseldorfer Flughafen angewandt? (Ja/Nein) 3. Welche Sichtweite ist bei Betrieb der Sprinkleranlage gegeben? (Wert in Meter) 4. Können bei Betrieb der Sprinkler unter allen Bedingungen die Flucht- und Rettungswege erkannt werden? (Ja/Nein) 5. Sind alle Rettungswege als besonders schutzbedürftig eingestuft? (Ja/Nein) 6. Wenn bei 5. Ja, dann: Ist die Rauchfreihaltung sichergestellt? (Ja/Nein) 7. Sind alle Entrauchungsanlagen auf Stand der Technik? (Ja/Nein) 8. Wo findet sich Teil A der aktuellen Brandschutzordnung nach DIN 14096? (LINK) Gemäß DIN 14096 müsste dieser für die Allgemeinheit zugänglich sein, konnte aber nicht gefunden werden. Weder auf der Seite noch durch Suchmaschine. 9. Ist die Haupthalle in verschiedene Abschnitte durch Schotte unterteilbar? (Ja/Nein) 10. Sind überall zwei von einander unabhängige Rettungswege vorhanden? (Ja/Nein) 11. Welche wiederkehrenden Prüfungen gibt es am Flughafen Düsseldorf? (Auflistung) 12. Welche Prüfintervalle liegen hier vor? (Ebenfalls in Auflistung) 13. Welche Werte sind die minimalen bzw. maximalen für die Löschwasserversorgung? (Minimumwert und Maximumwert) 14. Wann war die letzte komplette Brandschau und durch wen wurde diese durchgeführt? (Datum, Durchführender) 15. Gibt es Stellen, wo der Flughafen Düsseldorf in Hinblick auf den Brandschutz Bestandsschutz hat? (Ja/Nein) 16. Wann fand die letzte vollständige Begehung durch die Bauaufsicht statt? (Datum) 17. Wie ist die größte Länge von Flucht- und Rettungswegen im Sicherheitsbereich? (Wert in Meter) 18. Wie ist die maximale Personenzahlen, für welche Flucht- und Rettungswege ausgelegt sind? (Personenzahl) 19. Welches sind die jeweils maximalen Personenzahlen im Sicherheitsbereich von Terminal A, B und C? (Personenzahlen je Terminal) 20. Auf welches Jahr datiert der älteste Teil des Räumkonzepts? 21. Wie breit ist die schmalste Stelle der raucharmen Zonen? (Wert in Meter) 22. Wie viele Kohlenmonoxidsensoren gibt es derzeit im Flughafen Düsseldorf? (Anzahl) 23. Wie viele Temperatursensoren gibt es derzeit im Flughafen Düsseldorf? (Anzahl) 24. Mit welcher Methode wird der Überdruck in den Treppenhäuser der Flughafenhalle sichergestellt? (Methode) 25. Wird Gefahrgut/Gefahrstoff in Bereichen gelagert, in deren Umfeld sich auch Passagiere aufhalten? (Ja/Nein) 26. Sind die Verkaufsflächen als Brandlasten klassifiziert? (Ja/Nein) 27. Führen Rettungswege durch oder unmittelbar an Verkaufsflächen vorbei? (Ja/Nein) 28. Gibt es eine Zulässigkeitsbegründung für Verkaufsflächen? (Ja/Nein) 29. Werden Verkaufsflächen als Hindernisse bei der Flucht bewertet? (Ja/Nein) 30. Wie oft übt das Flughafenpersonal (ohne Feuerwehr) im Jahr die Evakuierung der Terminals? (Anzahl) 31. Wie oft wird das Personal in Hinblick auf Löschen pro Jahr trainiert? (Anzahl) 32. Werden noch immer optische Brandmelder verwendet, die auch auf Staubaufwirbelung bei Reinigungsarbeiten reagieren? (Ja/Nein) 33. Für welche Personenzahl ist das Flughafengebäude (Terminal A-C mit Halle) ausgelegt? (Anzahl) 34. Mit welchen Methoden wurden die Rettungswege gerechnet? (Methode) 35. Gibt es Zutrittsbeschränkungen, aber der niemand weiteres einen Bereich betreten darf im Sinne einer Personenobergrenze? (Ja/Nein) 36. Für welchen Zeitraum hat die Sprinkleranlage kürzestensfalls Wasser? (Zeit) Erläuterung sind nicht notwendig, einfach nur die Werte eintragen oder mit Ja bzw. Nein beantworten. Reduziert den Aufwand und Rückfragen erheblich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Brandschutz am Düsseldorfer Flughafen Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihren Antrag auf Informationszugang über fr…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
Brandschutz am Düsseldorfer Flughafen
Datum
18. Februar 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihren Antrag auf Informationszugang über fragdenstaat.de vom 27.01.2019 habe ich erhalten. Da es sich um eine pseudonym gestellte, elektronische Anfrage handelt, weise ich Sie darauf hin, dass ich Ihren Antrag ohne Angabe einer postalischen Adresse nicht bearbeiten kann, da bei der Vielzahl und der Komplexität Ihrer Fragen ein Gebührenbescheid bei Beantwortung zu erwarten ist. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und beträgt 21,50 € je angefangener 15 Minuten. Ohne Eingabe Ihrer postalischen Adresse wird auch die Frist von 1 bzw. 2 Monaten nach § 5 Abs. 2 IFG NRW bzw § 2 UIG nicht ausgelöst. Mit der komplexen und langwierigen Prüfung Ihrer Fragen werde ich erst beginnen, wenn mir eine zustellfähige postalische Anschrift mitgeteilt wurde. Insofern kann ich nicht absehen, welche Gebühren anfallen werden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen“ [#51856] [#51856]
Datum
19. Februar 2019 12:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/51856 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erstens eine völlig überzogene Gebühr angedroht wird, ohne das bestehende Maximum zu erwähnen, und zweitens behauptet wird, dass eine Anschrift notwendig wäre, damit die Frist zu laufen beginnt. Nach einem Schreiben des LDI kann eine derartige Anfrage verschiedene Formen annehmen (mündlich, schriftlich, elektronisch). Es mag sein, dass die Antwort an die Anschrift erfolgend muss, die Frist wird dadurch allerdings nicht gehemmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 51856.pdf Anfragenr: 51856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen“ [#51856] [#51856]
Datum
21. Februar 2019 13:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> ich ziehe wegen Ihrer Kostenandrohung alle Fragen bis auf die Frage 19 zurück…
An Bauaufsichtsamt Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzes am Düsseldorfer Flughafen“ [#51856] [#51856]
Datum
3. März 2019 05:36
An
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich ziehe wegen Ihrer Kostenandrohung alle Fragen bis auf die Frage 19 zurück, diese ist damit nur noch eine einfache Frage und damit kostenfrei. 19. Welches sind die jeweils maximalen Personenzahlen im Sicherheitsbereich von Terminal A, B und C? (Personenzahlen je Terminal) Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 51856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Anfrage zum Brandschutz am Düsseldorfer Flughafen Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Mail vom 03.03.2019 haben Si…
Von
Bauaufsichtsamt Düsseldorf
Betreff
Anfrage zum Brandschutz am Düsseldorfer Flughafen
Datum
25. März 2019 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Mail vom 03.03.2019 haben Sie Ihre Anfrage vom 27.01.2019 zum Flughafen auf nachstehende Frage eingegrenzt: Welches sind die jeweils maximalen Personenzahlen im Sicherheitsbereich von Terminal A, B und C? (Personenzahlen je Terminal). Die zulässige Zahl der Personen im Sicherheitsbereich des Terminal A beträgt 10.645, im Sicherheitsbereich des Terminals B 11.354 und im Sicherheitsbereich des Terminals C 12.550 Personen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.