Brandschutzplan Rommerskirchen

- Die aktuellste Version des Brandschutzplans für die Gemeinde Rommerskirchen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2018
  • Frist
    24. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Rommerskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzplan Rommerskirchen [#26685]
Datum
20. Februar 2018 09:00
An
Kommunalverwaltung Rommerskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die aktuellste Version des Brandschutzplans für die Gemeinde Rommerskirchen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Rommerskirchen
Ihr Antrag nach IFG NRW - Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit …
Von
Kommunalverwaltung Rommerskirchen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG NRW - Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen
Datum
21. Februar 2018 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Einsicht in den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen vom 20.02.2018 nach dem IFG NRW. Ihr Antrag wird nunmehr durch das zuständige Fachamt sowie das Rechtsamt der Gemeinde geprüft. Ich weise darauf hin, dass für den Fall der Gewährung des Informationszugangs Gebühren i.H.v. maximal € 500,- gem. der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW erhoben werden können. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung ggfs. einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich komme unaufgefordert auf die Sache zurück. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach IFG NRW - Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen [#26685] Sehr geehrt<< Anre…
An Kommunalverwaltung Rommerskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG NRW - Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen [#26685]
Datum
12. April 2018 18:33
An
Kommunalverwaltung Rommerskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzplan Rommerskirchen“ vom 20.02.2018 (#26685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Falls sich meine Anfrage nach wie vor in Bearbeitung befindet bitte ich um kurze Mitteilung und möchte mich für die entstandenen Umstände entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Rommerskirchen
Antwort: AW: Ihr Antrag nach IFG NRW - Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen [#26685] Sehr geehrtAntr…
Von
Kommunalverwaltung Rommerskirchen
Betreff
Antwort: AW: Ihr Antrag nach IFG NRW - Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rommerskirchen [#26685]
Datum
24. April 2018 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihren Antrag nach IFG vom 20.02.2018 positiv beschieden. Sie erhalten das angeforderte Dokument im Anhang zu dieser E-Mail. Die Informationsgewährung ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen