Brandschutzverordnung für Bauen im Bestand

Anfrage an: Baukammer Berlin

Ich benötige den Zugang zu den gesamten Brandschutzverordnungen des 19. Jahrhunderts bis jetzt. Wo bekomme ich diese Information und sind diese für jeden zugänglich? Hintergrund ist, dass ich wissen möchte, ob ein bestimmtes Haus den Brandschutzverordnung der damaligen Zeit entsprach.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Baukammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzverordnung für Bauen im Bestand [#170640]
Datum
19. November 2019 11:55
An
Baukammer Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige den Zugang zu den gesamten Brandschutzverordnungen des 19. Jahrhunderts bis jetzt. Wo bekomme ich diese Information und sind diese für jeden zugänglich? Hintergrund ist, dass ich wissen möchte, ob ein bestimmtes Haus den Brandschutzverordnung der damaligen Zeit entsprach.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Baukammer Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in es tut uns leid, aber wir verfügen nicht über ein diesbezügliches Archiv. Ich empfeh…
Von
Baukammer Berlin
Betreff
AW: Brandschutzverordnung für Bauen im Bestand [#170640]
Datum
20. November 2019 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es tut uns leid, aber wir verfügen nicht über ein diesbezügliches Archiv. Ich empfehle Ihnen, sich vielleicht an die Berliner Bauaufsicht zu wenden. Vielleicht gibt es da Informationen oder Zugang zu einem Archiv. Mit freundlichen Grüßen