Brandserie in Kelbra (Verbandsgemeinde Goldene Aue)

seit über 2 Jahren beschäftigt ein Brandstifter Bürgerinnen und Polizei in Kelbra. Schon im Mai 2018 hieß es seitens der Kripo, man intensiviere die Bemühungen - leider bislang ohne Erfolg. Die Brandserie geht weiter, verursacht hohe Sachschäden und gefährdet mittlerweile Mensch und Tier. Meine Fragen:

1. Wird eine SoKo eingerichtet? Falls ja, wann, falls nein, warum nicht?
2. Was gedenkt die Polizei noch zu tun, um den/die Täter baldmöglichst zu ermitteln?
3. Wie viele Polizeibeamte werden aktuell für die Ermittlungen eingesetzt?
4. Wie weit wurde die nächtliche Polizeipräsenz in Kelbra aufgestockt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: s…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Brandserie in Kelbra (Verbandsgemeinde Goldene Aue) [#35373]
Datum
30. Dezember 2018 23:49
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit über 2 Jahren beschäftigt ein Brandstifter Bürgerinnen und Polizei in Kelbra. Schon im Mai 2018 hieß es seitens der Kripo, man intensiviere die Bemühungen - leider bislang ohne Erfolg. Die Brandserie geht weiter, verursacht hohe Sachschäden und gefährdet mittlerweile Mensch und Tier. Meine Fragen: 1. Wird eine SoKo eingerichtet? Falls ja, wann, falls nein, warum nicht? 2. Was gedenkt die Polizei noch zu tun, um den/die Täter baldmöglichst zu ermitteln? 3. Wie viele Polizeibeamte werden aktuell für die Ermittlungen eingesetzt? 4. Wie weit wurde die nächtliche Polizeipräsenz in Kelbra aufgestockt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie jedoch bitte zuständigkeitshalber an die Polize…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Brandserie in Kelbra (Verbandsgemeinde Goldene Aue) [#35373]
Datum
2. Januar 2019 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie jedoch bitte zuständigkeitshalber an die Polizei im Landkreis Mansfeld Südharz bzw. an die Polizeiinspektion Halle (Saale) richten müssten, da dort die Ermittlungen zur Sache geführt werden. Mit freundlichen Grüßen