Brandursache Feuerwerk

Statistik der Brandursache Feuerwerk der letzten Jahre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Institut der Feuerwehr NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Brandursache Feuerwerk [#173251]
Datum
3. Januar 2020 18:08
An
Institut der Feuerwehr NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik der Brandursache Feuerwerk der letzten Jahre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 173251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173251 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Institut der Feuerwehr NRW
Brandstatistik Feuerwerk Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich muss Sie leider enttäuschen. In der Gefahrenabwehrst…
Von
Institut der Feuerwehr NRW
Betreff
Brandstatistik Feuerwerk
Datum
8. Januar 2020 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich muss Sie leider enttäuschen. In der Gefahrenabwehrstatistik des Landes NRW gibt es keine speziellen statistischen Angaben zu Ereignissen im Zusammenhang mit Feuerwerk. Die Brandeinsätze im Zusammenhang mit Feuerwerk sind in der Gesamtbilanz aller Brandeinsätze enthalten. Hier ist der Link zur Homepage des IM NRW mit der aktuellen Gefahrenabwehrstatistik von 2018: (https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/jbgefahrenabwehr2018.pdf) Mir ist auch nicht bekannt, ob es in Deutschland solche speziellen statistischen Erhebungen überhaupt gibt. Mir sind in über 30 Berufsjahren noch keine entsprechenden Statistiken über den Weg gelaufen. Wenn Sie allgemein nach Brandstatistiken googeln, erhalten Sie sehr schnell einschlägige Internetseiten mit Verlinkungen z. B. zu den Brandstatistiken der einzelnen Innenministerien der Bundesländer. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen