Brauchwasserversorgung für Hofstellen im Außenbereich und kleinen abgelegenen Weilern

Nach dem Bay WG ist es zulässig, dass landw. Hofstellen ihren Brauchwasserbedarf (für den Viehbestand) - bis zu einer bestimmten Menge sogar erlaubnisfrei- aus eigenen Brunnen oder Quellen decken dürfen. Dies ist bis zu einer bestimmten Menge sogar erlaubnisfrei.
1. Könnte/sollte man dafür nicht, in Zeiten spürbarer Folgen des Klimawandels zur Schonung der dezentralen Trinkwasserressourcen, Anreize durch ein Förderprogramm schaffen?
2. Gibt es schon eine Fördermöglichkeit, als Anreiz zur Erschließung dezentraler, autarker Brauchwassereigenversorgung landw. Hofstellen?
Ich danke vorab für ihre Mühe und bitte um zeitnahe Antwort oder Abgabenmitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem …
An Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Brauchwasserversorgung für Hofstellen im Außenbereich und kleinen abgelegenen Weilern [#152710]
Datum
27. Juni 2019 14:19
An
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Bay WG ist es zulässig, dass landw. Hofstellen ihren Brauchwasserbedarf (für den Viehbestand) - bis zu einer bestimmten Menge sogar erlaubnisfrei- aus eigenen Brunnen oder Quellen decken dürfen. Dies ist bis zu einer bestimmten Menge sogar erlaubnisfrei. 1. Könnte/sollte man dafür nicht, in Zeiten spürbarer Folgen des Klimawandels zur Schonung der dezentralen Trinkwasserressourcen, Anreize durch ein Förderprogramm schaffen? 2. Gibt es schon eine Fördermöglichkeit, als Anreiz zur Erschließung dezentraler, autarker Brauchwassereigenversorgung landw. Hofstellen? Ich danke vorab für ihre Mühe und bitte um zeitnahe Antwort oder Abgabenmitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Mayer, auf Ihre Anfrage zur Brauchwasserversorgung für Hofstellen teilen wir Ihnen mit, dass …
Von
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Betreff
FW: Brauchwasserversorgung für Hofstellen im Außenbereich und kleinen abgelegenen Weilern [#152710]
Datum
9. Juli 2019 18:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr geehrter Herr Mayer, auf Ihre Anfrage zur Brauchwasserversorgung für Hofstellen teilen wir Ihnen mit, dass für den Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes nach diesseitiger Kenntnis das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) mit seinen nachgeordneten Dienststellen zuständig ist, für Sie das regional zuständige Wasserwirtschaftsamt. Nach Rücksprache mit dem Förderreferat des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt es derzeit im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung keine Fördermöglichkeiten für dezentrale Brauchwasserversorgungen. Mit freundlichen Grüßen

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> auf Ihre Anfrage zur Brauchwasserversorgung für Hofstellen teilen wir Ihnen…
An Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: FW: Brauchwasserversorgung für Hofstellen im Außenbereich und kleinen abgelegenen Weilern [#152710]
Datum
9. Juli 2019 22:36
An
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> auf Ihre Anfrage zur Brauchwasserversorgung für Hofstellen teilen wir Ihnen mit, dass für den Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes nach diesseitiger Kenntnis das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) mit seinen nachgeordneten Dienststellen zuständig ist, für Sie das regional zuständige Wasserwirtschaftsamt. Nach Rücksprache mit dem Förderreferat des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt es derzeit im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung keine Fördermöglichkeiten für dezentrale Brauchwasserversorgungen. Mit freundlichen Grüßen Georg Wendl Anfragenr: 152710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>