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Breibandausbau

Die Eintragungen in der interaktiven Karte zum Breitbandausbau sind seit ewigen Zeiten unverändert.
Woran wird den jetzt genau gearbeitet und wann gibt es einen konkreten zeitlichen Ablauf für die einzelnen Gemeinden für die Umsetzung ?
Bisher ist nur bekannt, dass sich alles um 10 Wochen verzögert, aber nicht ab welchem Termin.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breibandausbau [#34839]
Datum
22. November 2018 16:18
An
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Eintragungen in der interaktiven Karte zum Breitbandausbau sind seit ewigen Zeiten unverändert. Woran wird den jetzt genau gearbeitet und wann gibt es einen konkreten zeitlichen Ablauf für die einzelnen Gemeinden für die Umsetzung ? Bisher ist nur bekannt, dass sich alles um 10 Wochen verzögert, aber nicht ab welchem Termin.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Ihre Nachricht vom 22.11.2018 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage und das da…
Von
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Betreff
Ihre Nachricht vom 22.11.2018
Datum
27. November 2018 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage und das damit bezeugte Interesse am Breitbandausbau in unserem Landkreis. Aus vergaberechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Auskünfte zu laufenden Vergabeverfahren erteilen. Das betrifft mit Ausnahme des bereits vertraglich gebundenen und in der Umsetzung befindlichen Projektgebietes MSE 22_10 alle anderen Projektgebiete. Für alle Projektgebiete im Landkreis, die vom Bund und vom Land gefördert werden, sind die Ausschreibungsverfahren zeitgleich in der Bearbeitung. Dennoch ergeben sich im Verlauf Unterschiede, denn jedes Projektgebiet ist anders: Es gibt eine unterschiedliche Anzahl von Telekommunikationsunternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligen; es gibt unterschiedliche Qualitäten der Angebote, die unterschiedliche Nachfragen mit unterschiedlichen Fristsetzungen erforderlich machen usw. Während der schon laufenden Ausschreibungsverfahren hat der Bund jedoch (am 3. Juli 2018) grundlegende Änderungen in der Förderrichtlinie vorgenommen. War bis dahin der im vorläufigen Zuwendungsbescheid genannte Zuwendungsbetrag die unumstößliche Höchstgrenze, so brachte die 1. Novelle der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" eine radikale Änderung, indem es dort heißt: "Die Bewilligungsbehörde kann bei Projekten nach Nr. 3.1 und 3.2 der Richtlinie (...) nach pflichtgemäßem Ermessen eine Erhöhung der Fördersumme (...) vornehmen." Damit wurden in mehreren Projektgebieten aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter Änderungen erforderlich, die den Projektablauf um Monate verlängern. Allerdings wurde damit - wenn auch sehr spät - eine notwendige und realistische Anpassung an die Marktgegebenheiten vorgenommen. Aus diesen Gründen ist es im Herbst nicht zu weiteren Vertragsabschlüssen gekommen. Gegenwärtig werden finale Förderanträge für mehrere Projektgebiete bei der Bewilligungsbehörde gestellt. Damit sollten 2019 in allen Projektgebieten die Bauarbeiten beginnen können. Das gegenwärtige Förderprogramm soll 2021 im Landkreis abgeschlossen sein. Um Ihnen einen Eindruck von der Komplexität eines Vergabeverfahrens zu vermitteln, möchten wir Ihnen einmal den zeitlichen Ablauf am Beispiel des besagten Projektgebiets 22_10 aufzeigen. Natürlich wünschen wir uns auch, dass die Vergabeprozesse einfacher und schneller ablaufen könnten, aber der Landkreis ist als Koordinator des Breitbandausbaus bei seinen Ausschreibungen an die rechtlichen Rahmenbedingungen (NGA-RR, Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", BNBest-GK, BrbFöRL M-V, BHO, GWB, KonzVgV usw.) gebunden. Zeitlicher Ablauf des Projektprozesses am Beispiel des Projektgebiets MSE 22_10: Antrag auf Zuwendungsgewährung an Bund: 28. Januar 2016 Vorläufiger Zuwendungsbescheid Bund für Infrastrukturmaßnahmen: 28. April 2016 Antrag auf Kofinanzierung an Land: 12. Juli 2016 Vorläufiger Zuwendungsbescheid Land zur Kofinanzierung: 16. August 2016 Antrag auf Beratungsleistungen an Bund: 28. Oktober 2016 Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn Beratungsleistungen: 15. Dezember 2016 Zulassung vorzeitiger Maßnahmebeginn Beratungsleistungen: 28. Dezember 2016 Angebotsanforderung Beratungsleistungen: 2. Januar 2017 Vorläufiger Zuwendungsbescheid Beratungsleistungen: 15. Februar 2017 Auftrag Beratungsleistungen: 7. März 2017 Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmewettbewerb): 11. April 2017 (lt. § 27 Abs. 3 KonzVgV mindestens 30 Kalendertage) Einreichung der Teilnahmeanträge: 16. Mai 2017 Ausschreibung Infrastrukturmaßnahmen: 17. Juli 2017 (lt. § 27 Abs. 3 KonzVgV mindestens 30 Kalendertage) Einreichung der Angebote: 29. August 2017 Bieterpräsentationen: 14. / 15. September 2017 Einreichung fehlender Unterlagen (Nachforderung): 2. November 2017 Zwischenwertung: 23. November 2017 Abschluss der Vertragsverhandlungen: 5. Januar 2018 Vorlage Vertragsentwurf bei Bundesnetzagentur: 12. Januar 2018 Zustimmung Bundesnetzagentur: 17. Januar 2018 Endgültiger Antrag auf Zuwendungsgewährung an Bund: 28. Januar 2018 Zustimmung Kreisausschuss: 30. Januar 2018 Endgültiger Zuwendungsbescheid Bund für Infrastrukturmaßnahmen: 4. Mai 2018 Stillhaltefrist: 17. Mai 2018 (lt. § 134 GWB 10 Kalendertage) Endgültiger Antrag auf Kofinanzierung an Land: 16. Mai 2018 Endgültiger Zuwendungsbescheid Land zur Kofinanzierung: 18. Mai 2018 Vertragsunterzeichnung mit Telekommunikationsunternehmen: 22. Mai 2018 Erster symbolischer Spatenstich: 4. Juli 2018 Wir hoffen, Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie für das Projektgebiet MSE 22_10 Einsicht in die Unterlagen nehmen, wie Sie es wünschen. Sofern Sie das gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz tun möchten, teilen Sie uns bitte mit, an welchen Tagen Sie in das Breitbandbüro in Neubrandenburg, Platanenstraße 43, kommen möchten. Es handelt sich für dieses Projektgebiet bisher um zwölf Leitz-Ordner. Mit freundlichem Gruß
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