Breitband in BAM Eschweiler

wann ist mit einem Ausbau von Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler zu rechnen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband in BAM Eschweiler [#26802]
Datum
1. März 2018 17:27
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wann ist mit einem Ausbau von Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler zu rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler Sehr << Antragsteller:in >> der Breitbandausbau in Eschweil…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler
Datum
5. März 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Breitbandausbau in Eschweiler wird über das Förderprojekt des Kreises Euskirchen umgesetzt. Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Euskirchen Stabsstelle 12 Landratsbüro und Öffentlichkeitsarbeit -Breitbandkoordination- Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel: 02251/15 321 Fax:02251/15 444 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler [#26802] Sehr geehrte Damen und Herren, Euskirchen hat mich an Sie v…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler [#26802]
Datum
5. März 2018 17:18
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Euskirchen hat mich an Sie verwiesen ... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 26802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Abwesenheitsnotiz: AW: Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler [#26802] Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin …
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Abwesenheitsnotiz: AW: Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler [#26802]
Datum
5. März 2018 17:18
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin i. d. R. montags von 08:30 bis 12:30 Uhr und dienstags von 08:30 bis 16:00 Uhr im Büro erreichbar.In dringenden datenschutzrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Hochgürtel, Telefon 02253/505-110 oder per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet.

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Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
AW: Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler [#26802] Sehr << Antragsteller:in >> hier handelt es si…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
AW: Breitband in Bad Münstereifel-Eschweiler [#26802]
Datum
6. März 2018 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hier handelt es sich um ein Missverständnis. Sie hatten sich parallel zur IFG-Anfrage an die Stadt Bad Münstereifel mit einer IFG-Anfrage an die Stadt Euskirchen gewandt. Die Stadt Euskirchen ist hier jedoch nicht zuständig, da Eschweiler ein Stadtteil von Bad Münstereifel ist. Der Breitbandausbau in Eschweiler wird über das Förderprojekt des Kreises Euskirchen umgesetzt. Bitte nehmen Sie daher Kontakt zum Kreis Euskirchen auf. Hier nochmals die Kontaktdaten: Kreisverwaltung Euskirchen Stabsstelle 12 Landratsbüro und Öffentlichkeitsarbeit -Breitbandkoordination- Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel: 02251/15 321 Fax: 02251/15 444. Mit freundlichen Grüßen