Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen

Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?

Antwort verspätet

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    20. April 2013
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
19. März 2013 19:38
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an öffentlich…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
AW: Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
25. April 2013 20:30
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen" vom 19.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 20 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>