Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen

Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    20. April 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
19. März 2013 19:36
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an öffentlich…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
25. April 2013 20:30
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen" vom 19.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 20 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
** Routed Mail. Please reply when completed ** Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, entschuldigen Sie bitte die…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Antw: Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
2. Mai 2013 09:30
Status
Information nicht vorhanden
** Routed Mail. Please reply when completed ** Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Zur inhaltlichen Seite: Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz § 110 ist bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen Aufgabe des jeweiligen Trägers. Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg liegen keine aktuellen Angaben bzw. Listen zu den Breitband-Internetanschlüssen von Schulen im Land Brandenburg vor. Gleiches gilt für Angaben zu den jeweiligen Providern und zu den für die Träger anfallenden Kosten. Bekannt ist, dass viele Schulen bzw. Schulträger das Angebot <<E-Mail-Adresse>> nutzen <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Michael Kaden Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen" vom 19.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 20 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >>