Breitband-Internetanschluss an Schulen

Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2013
  • Frist
    23. April 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Rees Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband-Internetanschluss an Schulen
Datum
21. März 2013 15:23
An
Kommunalverwaltung Rees
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an Schulen&qu…
An Kommunalverwaltung Rees Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Breitband-Internetanschluss an Schulen
Datum
14. Mai 2013 18:27
An
Kommunalverwaltung Rees
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitband-Internetanschluss an Schulen" vom 21.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Rees
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, alle Schulen der Stadt nutzen den kostenlosen DSL-Anschluss der Telekom. Nähe…
Von
Kommunalverwaltung Rees
Betreff
AW: Breitband-Internetanschluss an Schulen
Datum
15. Mai 2013 14:28
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, alle Schulen der Stadt nutzen den kostenlosen DSL-Anschluss der Telekom. Nähere Angaben können Sie der anliegenden Aufstellung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sigrid Mölleken   stellvertretende Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste Stadtverwaltung Rees Raum 210 Markt 1, 46459 Rees Telefon 02851/51151, Fax 02851/51925 mail <<E-Mail-Adresse>> web www.stadt-rees.de Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!   Hinweistext zum Ausschluss der Rechtsverbindlichkeit: Der Inhalt dieser E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen und ist nur für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Beachten Sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Wenn Sie nicht der richtige Adressat oder dessen Vertreter sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Die Stadt Rees nutzt jede Möglichkeit ihr Netzwerk frei von Viren zu halten. Jedoch sollten Sie überprüfen, ob diese E-Mail und mögliche Anhänge frei von Viren sind, da wir keine Verantwortung für einen Virus, der durch diese E-Mail verbreitet werden könnte, übernehmen.