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Breitband

Nach Aussage von Frau Merkel sollte bis zum Jahre 2018 fast jeder Haushalt mit einer schnelleren Internetverbindung ausgestattet sein.
Inzwischen ist nun der Glasfaseranschluss das Versorgungsziel.
Meine Frage:
Wie viele Haushalte im Landkreis haben inzwischen einen funktionierenden Glasfaseranschluss?

Ich meine dabei aber nur die Anschlüsse, die unter der Regie des Landkreises entstanden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband [#153723]
Datum
30. Juni 2019 15:34
An
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Aussage von Frau Merkel sollte bis zum Jahre 2018 fast jeder Haushalt mit einer schnelleren Internetverbindung ausgestattet sein. Inzwischen ist nun der Glasfaseranschluss das Versorgungsziel. Meine Frage: Wie viele Haushalte im Landkreis haben inzwischen einen funktionierenden Glasfaseranschluss? Ich meine dabei aber nur die Anschlüsse, die unter der Regie des Landkreises entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Breitband [#153723]
An Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Breitband [#153723]
Datum
30. Juni 2019 16:44
An
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
32,3 KB
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Sehr <Information-entfernt> der Landkreis betreut 18 Projektgebiete entsprechend der Richtlinie „Förderung …
Von
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Betreff
Breitband
Datum
2. Juli 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> der Landkreis betreut 18 Projektgebiete entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Bislang wurde für zwei dieser Projektgebiete (MSE 22_10 und MSE 24_25) ein Zuwendungsvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen. Es handelt sich um die Fa. neu-medianet GmbH, John-Schehr-Straße 1, 17033 Neubrandenburg. Dieses Telekommunikationsunternehmen übernimmt vertragsgemäß den Ausbau und den Betrieb des NGA-Netzes in den genannten Projektgebieten. Da es sich bei Ihrer Frage um privatwirtschaftliche Daten eines Unternehmens handelt, möchten wir Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an dieses Unternehmen zu wenden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die rasche Antwort, die mich aber nicht zufrieden stellt. Meine Fra…
An Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Breitband [#153723]
Datum
2. Juli 2019 16:27
An
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die rasche Antwort, die mich aber nicht zufrieden stellt. Meine Frage bezog sich auf die Anzahl der Haushalte, die schon einen funktionierenden Glasfaseranschluss haben und unter Regie des Landkreises angeschlossen wurden. Es ging also explizit nicht um Projektgebiete. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 153723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Sehr <Information-entfernt> wie Ihnen schon vor längerer Zeit mitgeteilt, koordiniert der Landkreis ledigli…
Von
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Betreff
AW: Breitband [#153723]
Datum
3. Juli 2019 11:45
Status
Sehr <Information-entfernt> wie Ihnen schon vor längerer Zeit mitgeteilt, koordiniert der Landkreis lediglich das Bundesförderprogramm für die Gemeinden. Der Landkreis verlegt weder Leerrohre noch Glasfaserkabel; auch schaltet er keine Hausanschlüsse. Dies obliegt den Telekommunikationsunternehmen, die im Ausschreibungsverfahren ausgewählt wurden. Die Kunden (= Haushalte) schließen demzufolge Verträge über einen Glasfaseranschluss mit dem Telekommunikationsunternehmen, nicht mit dem Landkreis. Der Landkreis seinerseits ist vertraglich verpflichtet, geschäftliche Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insofern können wir unsere Empfehlung nur wiederholen, sich mit Ihrer Frage an das entsprechende Telekommunikationsunternehmen zu wenden. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.