Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form

den Breitbandatlas zu finden unter http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Breitbandatlas/Kartendownload/kartendownload_node.html in maschinenlesbarer Form.
Dazu gehören:
Bewertungsgrenzen und Grenzverluf,
die jeweils einfließenden Werte
sowie das Datum der letzten Aktualisierung des Wertes

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  • Datum
    9. Oktober 2014
  • Frist
    11. November 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Breitbandatl…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form [#7719]
Datum
9. Oktober 2014 01:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Breitbandatlas zu finden unter http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Breitbandatlas/Kartendownload/kartendownload_node.html in maschinenlesbarer Form. Dazu gehören: Bewertungsgrenzen und Grenzverluf, die jeweils einfließenden Werte sowie das Datum der letzten Aktualisierung des Wertes
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form
Datum
10. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
167,7 KB

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form&…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form [#7719]
Datum
11. November 2014 00:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Breitbandatlas in maschinenlesbarer Form" vom 09.10.2014 (#7719) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>