Breitbandausbau Bad Münstereifel-Eschweiler

Wann ist mit dem Breitbandausbau in Bad Münstereifel-Eschweiler zu rechnen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitbandausbau Bad Münstereifel-Eschweiler [#26862]
Datum
5. März 2018 12:28
An
Kommunalverwaltung Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann ist mit dem Breitbandausbau in Bad Münstereifel-Eschweiler zu rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Euskirchen
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage ist die Stadtverwaltung in Bad Münstereifel (Tel.: 02253…
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
WG: Breitbandausbau Bad Münstereifel-Eschweiler [#26862]
Datum
5. März 2018 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage ist die Stadtverwaltung in Bad Münstereifel (Tel.: 02253-5050) zuständig. Dort wird man Ihnen sicherlich gerne eine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bad Münstereifel hat mich an Sie verwiesen ... Mit freundlichen Grüßen << A…
An Kommunalverwaltung Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Breitbandausbau Bad Münstereifel-Eschweiler [#26862]
Datum
5. März 2018 17:19
An
Kommunalverwaltung Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bad Münstereifel hat mich an Sie verwiesen ... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 26862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Euskirchen
Sehr << Antragsteller:in >> wenn es sich um das Ausbauprojekt des Kreises Euskirchen handeln sollte, …
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
AW: WG: Breitbandausbau Bad Münstereifel-Eschweiler [#26862]
Datum
6. März 2018 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wenn es sich um das Ausbauprojekt des Kreises Euskirchen handeln sollte, im Zuge dessen auch Teile von Bad Münstereifel ausgebaut werden, wenden Sie sich bitte an Frau Weimbs (Tel.: 02251-15321) bei der Kreisverwaltung Euskirchen. Mit freundlichen Grüßen