Breitbandausbau in Niendorf

Den Ausbauplan für schnelles Internet in der Hansestadt Hamburg und insbesondere die Details zu den Ausbauplänen, die den hamburger Stadtteil Niendorf betreffen.

Des Weiteren senden Sie mir bitte Ihre Informationen über den aktuellen Stand der verfügbaren Bandbreite in Hamburg Niendorf.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitbandausbau in Niendorf [#23719]
Datum
28. Juni 2017 10:11
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Ausbauplan für schnelles Internet in der Hansestadt Hamburg und insbesondere die Details zu den Ausbauplänen, die den hamburger Stadtteil Niendorf betreffen. Des Weiteren senden Sie mir bitte Ihre Informationen über den aktuellen Stand der verfügbaren Bandbreite in Hamburg Niendorf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schreiter, Felix
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Wir haben auch …
Von
Behörde
Betreff
AW: Breitbandausbau in Niendorf [#23719]
Datum
28. Juni 2017 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Wir haben auch Ihre am 12. Juni per E-Mail an Frau Stellfeld gerichtete Anfrage vorliegen und werden Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Schreiter, Felix
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Breitbandversorgung im Stadtteil Niendorf. Gene…
Von
Behörde
Betreff
AW: Breitbandausbau in Niendorf [#23719]
Datum
3. Juli 2017 12:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Breitbandversorgung im Stadtteil Niendorf. Generell erfolgt der Ausbau von Telekommunikationsinfrastrukturen über die im Marktwettbewerb stehenden Netzbetreiber. Nur dort, wo der Marktmechanismus nicht zu einer adäquaten Grundversorgung mit Internetzugangsleistungen führt, darf überhaupt mit staatlichen Mitteln in den Markt eingegriffen werden. Dies ist nach aktuellem Maßstab in Gebieten der Fall, in denen absehbar innerhalb von drei Jahren eine Versorgung mit 30 MBit/s Download-Leistung nicht hergestellt wird. Ziel des Breitbandförderverfahrens der Stadt Hamburg ist es, möglichst bis Ende 2018 alle Versorgungslücken in Hamburg zu schließen und eine weitgehende Versorgung mit mindestens 50 MBit/s herzustellen. Hierzu kann anteilig auf Fördermittel der Bundesregierung zurückgegriffen werden. Nach aktuellem Sachstand liegen jedoch keine Anschlüsse aus dem Stadtteil Niendorf im Fördergebiet. Dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass alle Anschlüsse bereits mit mindestens 30 MBit/s versorgt sind. Die Telekom, die aktuell auch eigenwirtschaftlich umfangreiche Infrastrukturaufrüstungen vornimmt, hat einige unterversorgte Anschlüsse für einen Eigenausbau gemeldet. Wenn hierdurch die Leistung innerhalb der nächsten drei Jahre entsprechend angehoben wird, darf nicht staatlich gefördert werden. Dies gilt im Übrigen für Ihre Wohnadresse im << Adresse entfernt >>. Nach dem durch die Telekom angemeldeten Ausbau sollte Ihnen eine Internetzugangsleistung zur Verfügung stehen, die deutlich über der von Ihnen angegebenen Geschwindigkeit liegt. Sollten Sie bei der Telekom selbst keine Auskünfte über den Ausbautermin erhalten, können Sie sich gerne erneut an uns wenden. Für diese Auskunft werden keine Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz fällig. Mit freundlichen Grüßen

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Moritz Dohmstreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die detailierten Informationen. Die Daten der Telekom zur aktuellen …
Von
Behörde
Betreff
Re: Breitbandausbau in Niendorf [#23719]
Datum
3. Juli 2017 15:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die detailierten Informationen. Die Daten der Telekom zur aktuellen Internetzugangsleistung werfen bei mir Fragen auf. Ich bin Wirtschaftsinformatiker und durchaus mit den Testverfahren vertraut. Insgesamt weiß ich von zehn Wohneinheiten im Schwalbenweg, die eine ähnliche Bandbreite haben. Meine Kontaktversuche zur Telekom waren bisher wenig ergiebig. Ich werde es auf Basis dieses Mailverkehrs noch einmal versuchen. Mit freundlichen Grüße