Breitbandausbau Stadt Marsberg & Ortsteile

1. Sofern es zum geplanten Breitbandausbau einen öffentlichen Ausschreibungsprozess gab: Den Ausschreibungstext und die eingereichten Angebote, sowie die Protokolle des Prozesses der Auftragsvergabe.
Falls es keinen öffentlichen Ausschreibungsprozess gab: Dokumentation der Auftragsvergabe.

2. Studien und Papiere die den Stand der Internetverbindung (Bandbreiten, Technologien, Netzpläne) in Marsberg (+ Ortsteile) zur Zeit (vor dem Ausbau) erfassen.

3. Das Konzept und/oder der Plan der dem Ausbau zugrunde liegt. Netzpläne, projizierte Bandbreiten, aufgeschlüsselte Kosten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. April 2017
  • Frist
    20. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Marsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitbandausbau Stadt Marsberg & Ortsteile [#21074]
Datum
18. April 2017 06:43
An
Kommunalverwaltung Marsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sofern es zum geplanten Breitbandausbau einen öffentlichen Ausschreibungsprozess gab: Den Ausschreibungstext und die eingereichten Angebote, sowie die Protokolle des Prozesses der Auftragsvergabe. Falls es keinen öffentlichen Ausschreibungsprozess gab: Dokumentation der Auftragsvergabe. 2. Studien und Papiere die den Stand der Internetverbindung (Bandbreiten, Technologien, Netzpläne) in Marsberg (+ Ortsteile) zur Zeit (vor dem Ausbau) erfassen. 3. Das Konzept und/oder der Plan der dem Ausbau zugrunde liegt. Netzpläne, projizierte Bandbreiten, aufgeschlüsselte Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Marsberg
Breitbandausbau Stadt Marsberg und Ortsteile; Ihre E-Mail v. 18.04.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang I…
Von
Kommunalverwaltung Marsberg
Betreff
Breitbandausbau Stadt Marsberg und Ortsteile; Ihre E-Mail v. 18.04.2017
Datum
24. April 2017 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihrer E-Mail bestätige ich hiermit. Sie werden nach Prüfung Ihres Antrages weitere Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Breitbandausbau Stadt Marsberg und Ortsteile; Ihre E-Mail v. 18.04.2017 [#21074] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Kommunalverwaltung Marsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Breitbandausbau Stadt Marsberg und Ortsteile; Ihre E-Mail v. 18.04.2017 [#21074]
Datum
20. Mai 2017 09:51
An
Kommunalverwaltung Marsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Breitbandausbau Stadt Marsberg & Ortsteile“ vom 18.04.2017 (#21074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>