Breitbandausbau Vorwahlbreich 02297 - hier: Heidberg

1) Wurden alle in Frage kommenden Förderanträge gestellt?
1a) Wenn ja, wo und in welchem Umfang?
1b) Wenn nein, warum nicht?
2) Wann steht planmäßg eine kabelgebundene! Verfügbarkeit im Bereich ab mindestens 16 Mbit/s für alle Haushalte im OT Heidberg Ortsvorwahl 02297 an?
3) Wann weitere Geschwindigkeitsstufen?
4) Sind die Verträge dann an einen bestimmten Anbieter gebunden?
4a) Wen ja, an welchen?

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
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Sascha Schneider
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Reichshof Details
Von
Sascha Schneider
Betreff
Breitbandausbau Vorwahlbreich 02297 - hier: Heidberg [#167807]
Datum
3. Oktober 2019 20:42
An
Kommunalverwaltung Reichshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wurden alle in Frage kommenden Förderanträge gestellt? 1a) Wenn ja, wo und in welchem Umfang? 1b) Wenn nein, warum nicht? 2) Wann steht planmäßg eine kabelgebundene! Verfügbarkeit im Bereich ab mindestens 16 Mbit/s für alle Haushalte im OT Heidberg Ortsvorwahl 02297 an? 3) Wann weitere Geschwindigkeitsstufen? 4) Sind die Verträge dann an einen bestimmten Anbieter gebunden? 4a) Wen ja, an welchen? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Schneider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sascha Schneider << Adresse entfernt >>
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Kommunalverwaltung Reichshof
Sehr geehrter Herr Schneider, wunschgemäß beantworte ich ihre Fragen per Email: 1) Ja 1a) Beim Bundesministeriu…
Von
Kommunalverwaltung Reichshof
Betreff
Fwd: Fwd: Breitbandausbau Vorwahlbreich 02297 - hier: Heidberg [#167807]
Datum
7. Oktober 2019 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, wunschgemäß beantworte ich ihre Fragen per Email: 1) Ja 1a) Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit einem Fördersatz von 50% der vorhandenen Wirtschaftlichkeitslücke . Im Rahmen der Kofinanzierung hat das Land NRW weitere 50% bezuschusst. 1b) entfällt 2) Eine kabelgebundene Verfügbarkeit für die Ortschaft Heidberg ist nicht beabsichtigt. Es erfolgt zunächst ein Ausbau bis Sommer 2020 mit FTTC mit einer garantierten Geschwindigkeit von 50Mbit/s bis zu 100Mbit/s. 3) Der weitere Ausbau mit FTTH ist nach den Förderrichtlinien vorgesehen. 4) Nein 4a) entfällt Mit freundlichen Grüßen