Breitbandmessung - Messkampagne?
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss Ihnen Feedback zu Ihrer Software Breitband geben:
- warum muss ich die Fragen zur Systemkonfiguration jedesmal neu beantworten - 30 Mal? So schnell ändert die sich nicht, und wenn doch kann Software das selbst herausfinden.
- ich verwende auf meinen Systemen Hyper-V und das legt mehrere Netzwerkschnittstellen an, dazu kommen inaktive WLAN und VPN Verbindungen - damit scheitert die Software. Das führt dazu dass ich Messungen teilweies auf virtuellen Maschinen (dafür aber auf leistungsfähiger Hardware) durchführen muss. Auch könnte die Software unter Windows herausfinden, über welchen Netzwerkadapter die Verbindung zustandegekommen ist und dann genau diese auf die erforderliche Geschwindigkeit testen.
- ergo, die Software scheint einseitig auf Geschwindigkeit ausgelegt zu sein. Störungen des Internets sind aber viel unangenehmer und ärgerlicher als wenn die letzten 10% Tempo fehlen.
- wenn ich eine Messung starte und das Internet ist gerade ganz ausgefallen (gerade eben passiert, daher schreibe ich auch diese Anfrage zusammen), dann bekomme ich zwar eine Fehlermeldung, aber keinen Eintrag im Messprotokoll. Das ist nicht fair! Und danach gleich "Messung wird vorbereitet" über mindestens fünf Minuten. Ist die Software jetzt abgestürzt?
- bei 30 Messungen über drei Tage: warum kann ich das nicht automatisieren und die Software macht das alleine? Und schickt den Bericht auch gleich an die Bundesnetzagentur?
Ehrlich gesagt, ich habe den Eindruck die Software will es mir so schwer wie möglich machen eine vollständige Messung zu bekommen.
Ich weiß dass die Software nicht von der Bundesnetzagentur selbst sondern von zafaco GmbH entwickelt wurde - aber Sie als Auftraggeber müssten doch die Anforderungen definieren, und das so, dass Endkunden leicht Messkampangen erstellen können, und nicht gequält aufgeben.
Und genau darauf stelle ich jetzt eine Anfrage nach dem IFG. bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche Anforderungen wurden initial erstellt und übergeben?
- wie wird Benutzerfeedback berücksichtigt?
- warum wurden Störungen nicht berücksichtigt oder die Software daraufhin nicht getestet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Stabiles, dauerhaft verfügbares Internet ist wichtiger als maximale Bandbreite. Aber genau da versagt die von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebene Software. Mehr auf https://blog.lindenberg.one/VodafoneKab….
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. März 2022
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26. April 2022
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