Brendmelder in Zellen

Das Brandschutzgutachten, mit dem begründet wird, warum keine Brandmelder in den Zellen nötig sind. Der Abschnitt mit der Begründung als PDF reicht aus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Brendmelder in Zellen [#35199]
Datum
15. Dezember 2018 10:15
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Brandschutzgutachten, mit dem begründet wird, warum keine Brandmelder in den Zellen nötig sind. Der Abschnitt mit der Begründung als PDF reicht aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Justizvollzugsanstalt Kleve
443 E 1 - 0.45/22 Anfrage vom 15.12.2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Scharfenort, …
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
AW: Brendmelder in Zellen [#35199]
Datum
4. Januar 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort
443 E 1 - 0.45/22 Anfrage vom 15.12.2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Scharfenort, danke für Ihre Anfrage. Ein Brandschutzgutachten in der von Ihnen gewünschten Form liegt der JVA Kleve nicht vor. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, das heißt, Sie haben keine Brandmelder in den Zellen und auch keine Begründung daf…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Brendmelder in Zellen [#35199]
Datum
5. Januar 2019 06:11
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das heißt, Sie haben keine Brandmelder in den Zellen und auch keine Begründung dafür? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 35199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brendmelder in Zellen“ vom 15.12.2018 (#35199)…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Brendmelder in Zellen [#35199]
Datum
18. Januar 2019 12:02
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brendmelder in Zellen“ vom 15.12.2018 (#35199) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/a/35199 Meine Rückfrage auf Ihre unklare Aussage blieb ebenfalls unbeantwortet. Das heißt, Sie haben keine Brandmelder in den Zellen und auch keine Begründung dafür? Ich ergänze: In Welche Form liegt denn ein Brandschutzgutachten vor? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 35199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Justizvollzugsanstalt Kleve
15 E - 0.1/8 Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wegen Brandmelder Anlage 1 PDF – Auszug Sehr …
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
AW: Brendmelder in Zellen [#35199]
Datum
31. Januar 2019 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
361,9 KB
15 E - 0.1/8 Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wegen Brandmelder Anlage 1 PDF – Auszug Sehr geehrter Herr Scharfenort, ein Gutachten mit dem begründet wird, warum keine Rauchmelder in den Hafträumen sind, liegt mir nicht vor. Rauchmelder sind für Hafträume nicht vorgesehen und gibt es auch nicht in den Hafträumen der JVA Kleve. Ich übersende Ihnen eine PDF – Datei bzgl. der Brandmeldeanlage und Installation der Rauchmelder in der JVA Kleve. Mit freundlichen Grüßen