Brennpunktkarte

* Brennpunktkarte für die Woche vom 5.2.2018-11.2.2018
* Brennpunktkarte für die Woche vom 26.3.2018-1.4.2018
* Brennpunktkarte für die Woche vom 2.4.2018-8.4.2018
* Brennpunktkarte für die Woche vom 9.4.2018-15.4.2018
* Brennpunktkarte für die Woche vom 16.4.2018-22.4.2018
* Brennpunktkarte für die Woche vom 11.3.2019-18.3.2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brennpunktkarte [#134456]
Datum
26. April 2019 19:47
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Brennpunktkarte für die Woche vom 5.2.2018-11.2.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 26.3.2018-1.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 2.4.2018-8.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 9.4.2018-15.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 16.4.2018-22.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 11.3.2019-18.3.2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich die gewünschten Brennpunktkarten. Anmerkung: Bei der Br…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Brennpunktkarte [#134456]
Datum
30. April 2019 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich die gewünschten Brennpunktkarten. Anmerkung: Bei der Brennpunktkarte 180213 ist ein Schreibfehler in der Überschrift vorhanden- anstelle Januar müsste es "Februar" heißen. Mit freundlichen Grüßen