Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern

- der Brief von BMG-Staatssekretär Thomas Steffen vom 21. Juni 2021 an die Bundesländer, indem dieser „von den Krankenhäusern konkrete Nachweise [...] zur Anschaffung neuer Intensivbetten” anfordert
- Die Antworten oder anderweitige Kommunikation der Behörden im Nachgang dieses Schreibens bspw. im Bezug auf die Aufarbeitung des Vorfalls.

Ich beziehe mich auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/intensivbetten-113.html

Eine gleichlautende Anfrage unter meinem Zeichen #224699 vom 10.07.2021 (Ihr Zeichen: Z 36-53-01/007 858; [1]) wurde damals mit Verweis auf § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG abgelehnt, da „gegenwärtig ein Austausch sowie Beratungen” zwischen Behörden stattfanden.
Ich nehme an, dass dieser insofern nun abgeschlossen ist und fordere somit deswegen auch diese an (vgl. obigen Anstrich zwei).
Sollte dieser Antrag wi­der Er­war­ten ganz oder teilweise abgelehnt werden, so verweise ich auf § 9 Abs. 2 IFG verweisen und bitte daher darum, mir dem Gesetzeslaut entsprechend mitzuteilen, „wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist”.

[1] https://fragdenstaat.de/a/224699

Ergebnis der Anfrage

Beratungen immer noch beeinträchtigt, Ländern wurde keine Frist gestellt

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Brief von B…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#241217]
Datum
17. Februar 2022 21:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Brief von BMG-Staatssekretär Thomas Steffen vom 21. Juni 2021 an die Bundesländer, indem dieser „von den Krankenhäusern konkrete Nachweise [...] zur Anschaffung neuer Intensivbetten” anfordert - Die Antworten oder anderweitige Kommunikation der Behörden im Nachgang dieses Schreibens bspw. im Bezug auf die Aufarbeitung des Vorfalls. Ich beziehe mich auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/intensivbetten-113.html Eine gleichlautende Anfrage unter meinem Zeichen #224699 vom 10.07.2021 (Ihr Zeichen: Z 36-53-01/007 858; [1]) wurde damals mit Verweis auf § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG abgelehnt, da „gegenwärtig ein Austausch sowie Beratungen” zwischen Behörden stattfanden. Ich nehme an, dass dieser insofern nun abgeschlossen ist und fordere somit deswegen auch diese an (vgl. obigen Anstrich zwei). Sollte dieser Antrag wi­der Er­war­ten ganz oder teilweise abgelehnt werden, so verweise ich auf § 9 Abs. 2 IFG verweisen und bitte daher darum, mir dem Gesetzeslaut entsprechend mitzuteilen, „wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist”. [1] https://fragdenstaat.de/a/224699
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241217/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#241217]
Datum
18. Februar 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in angefügten Bescheid übersende ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Brief an Bundesländer zum Nachweis neuer Intensivbetten in Krankenhäusern [#241217]
Datum
17. März 2022 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
image006.png
2,8 KB


Sehr Antragsteller/in angefügten Bescheid übersende ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 17. Februar 2021 gleicher Brief wie per E-Mai…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 17. Februar 2021
Datum
17. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
gleicher Brief wie per E-Mail zugesandt wurde nochmal per Post