Brief an den Minister zur Rechtsgrundlage von bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Informationen der FAZ (09.02.16, Majid Sattar) habe Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB dem Außenminister einen Brief geschrieben, in dem es auf die verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr Bezug nahm. Hierzu habe es vorgeschlagen, anstatt Art. 24 Abs. 2 GG, stattdessen Art. 87a GG als Rechtsgrundlage anzusehen.

Ich bitte Sie, mir das fragliche Schreiben in Kopie (bevorzugt als Scan per E-Mail) zuzuleiten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Februar 2016
  • Frist
    18. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Informationen der FAZ (09.02.16, Majid Sattar) …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief an den Minister zur Rechtsgrundlage von bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr [#15684]
Datum
14. Februar 2016 23:13
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Informationen der FAZ (09.02.16, Majid Sattar) habe Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB dem Außenminister einen Brief geschrieben, in dem es auf die verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr Bezug nahm. Hierzu habe es vorgeschlagen, anstatt Art. 24 Abs. 2 GG, stattdessen Art. 87a GG als Rechtsgrundlage anzusehen. Ich bitte Sie, mir das fragliche Schreiben in Kopie (bevorzugt als Scan per E-Mail) zuzuleiten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.02.2016, Vg. 044-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.02.2016, Vg. 044-2016
Datum
29. Februar 2016 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.02.2016, mit der Sie um Übersendung des Schreibens von MdB Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 09.02.2016 an Minister Steinmeier bitten, ist hier eingegangen. Sie bitten um die Herausgabe von Unterlagen, die mit dem Mandat eines Dritten in Verbindung stehen (§ 5 Abs. 2 IFG). Daher ist eine Herausgabe nicht ohne weiteres möglich. Sie erfordert eine Begründung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG und die Einleitung eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG. Aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens handelt es sich bei der erbetenen Herausgabe nicht mehr um eine einfache, gebührenfreie Auskunft, sondern es werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, die Sie unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Alternativ hierzu haben Sie die Möglichkeit, das Schreiben direkt vom Verfasser zu erbitten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.02.2016, Vg. 044-2016 [#15684] Sehr geehrte Damen un…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.02.2016, Vg. 044-2016 [#15684]
Datum
29. Februar 2016 11:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, das Drittbeteiligungsverfahren zunächst auszusetzen. Soweit eine Fortführung notwendig sein sollte, komme Ich erneut auf Sie zu. Bis dahin vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>