Brief an die deutschen Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht

Anfrage an: Bundeskartellamt

Den Brief an die deutschen Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht, wie berichtet in http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/google/kartellamt-leistungsschutzrecht-beschwerde-gegen-google-unbegruendet-13111362.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. August 2014
  • Frist
    23. September 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief an die…
An Bundeskartellamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Brief an die deutschen Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht [#7224]
Datum
22. August 2014 15:24
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Meister, wir bedanken uns für Ihre E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag an die z…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Brief an die deutschen Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht [#7224]
Datum
25. August 2014 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, wir bedanken uns für Ihre E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag an die zuständige Beschlussabteilung weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen angefragte Schreiben ist mittlerweile be…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Brief an die deutschen Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht [#7224]
Datum
26. August 2014 16:15
Status
Warte auf Antwort
  Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen angefragte Schreiben ist mittlerweile bereits auf der Internetseite  von irights.info veröffentlicht: http://irights.info/wp-content/uploads/2014/08/Bundeskartellamt-an-VG-Media-2014-08-11.pdf Ist es erforderlich, Ihnen das noch einmal zur Verfügung zu stellen oder hat sich die Anfrage hierdurch erledigt? Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, ich hätte gerne eine Originalversion als Bestätigung, dass die Version bei iri…
An Bundeskartellamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Brief an die deutschen Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht [#7224]
Datum
26. August 2014 16:22
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, ich hätte gerne eine Originalversion als Bestätigung, dass die Version bei irights.info korrekt ist. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskartellamt
Aktenzeichen: 56-6114-3 ich komme zurück auf ihren o. g, Antrag nach § 1 IFG vom 22. August 2014, muss Ihnen aber …
Von
Bundeskartellamt
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: 56-6114-3
Datum
9. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
43,8 KB
ich komme zurück auf ihren o. g, Antrag nach § 1 IFG vom 22. August 2014, muss Ihnen aber mitteilen, dass die Beschlussabteilung ihren Antrag in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens gemäß § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt hat. Das betreffende Schreiben hat im Internet mittlerweile weite Verbreitung gefunden. Sie können es sich daher in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen. Eine Kopie findet sich beispielsweise unter http://irights.info/wp-content/uploads/2014/08/Bundeskartellamt-an-VG-Media-2014-08-11.pdf .