Brief an Innenpolitiker zur Anti-Terror-Datei

Den Brief an Innenpolitiker des Bundestags zur Anti-Terror-Datei, wie berichtet in http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Datei-Bundesdatenschuetzerin-stellt-sich-gegen-die-Regierung-2265733.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief an Inn…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Brief an Innenpolitiker zur Anti-Terror-Datei [#8063]
Datum
24. November 2014 17:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief an Innenpolitiker des Bundestags zur Anti-Terror-Datei, wie berichtet in http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Datei-Bundesdatenschuetzerin-stellt-sich-gegen-die-Regierung-2265733.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Az. V-642 II#1137 Sehr geehrter Herr Meister, beiliegendes Schr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Dezember 2014 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. V-642 II#1137 Sehr geehrter Herr Meister, beiliegendes Schreiben mit vier Anhängen sende ich ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen