UmsetzungderElektrokleinstfahrzeuge-Verordnung16.07.2019.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Brief an Städtetag zu E-Scootern“
Bundesministerium I für Verkehr und | digitale Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur e 11030 Berlin An den Präsidenten des Deutschen Städtetages Herrn Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin Betreff: Umsetzung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Datum: Berlin, 46.0 2.2 049 Seite: 1 von 2 Sehr geehrter Herr Präsident, seit Juni dieses Jahres gehören Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Roller zu vielen Stadtbildern. In Berlin nehme ich die begeisterte Nutzung tagtäglich wahr. Dem Deutschen Städtetag danke ich ausdrücklich auch für seinen Zuspruch vor der Verabschiedung im Bundesrat. Hauptgeschäftsführer Dedy begrüßte die Zulassung und sprach von einer Bereicherung des Verkehrsmix in der Stadt in Richtung nachhal- tiger Mobilität. Diese Äußerungen haben mich gefreut, denn Sie grei- fen damit das Ziel auf, das ich mit der Verordnung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland verfolgt habe. Zu Recht hat der Deutsche Städtetag aber auch darauf hingewiesen, dass diese neue Form der Mobilität und Verkehrsvielfalt zwischen den Verkehrsteilnehmern größere Achtsamkeit auf den Straßen und We- gen verlangt. Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen. Dafür will ich bei Ihnen werben und Sie bitten, die Umsetzungsmöglichkeiten der Elektrokleinstfahr- zeuge-Verordnung für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vol- lem Rahmen auszuschöpfen. Für bestimmte Verstöße sind Sanktionsmöglichkeiten direkt in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgesehen, beispielsweise für die Mitnahme von Personen, die Nutzung nicht zulässiger Verkehrs- flächen wie Gehwege und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern. Die sonstigen Grundregeln des Straßenverkehrs gelten selbstverständlich ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge. Dies bedeutet insbesondere, Andreas Scheuer, MdB Bundesminister HAUSANSCHRIFT Invalidenstraße 44 10115 Berlin POSTANSCHRIFT 11030 Berlin TEL +49 (0)30 18-300-2010 Fax +49 (0)30 18-300-1920 poststelle@bmvi.bund.de www.bmvi.de
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seite 2 von 2 dass die Bußgeld- und Strafvorschriften über das Führen eines Fahr- zeugs im alkoholisierten Zustand auch in Fällen von Elektrokleinst- fahrzeugen anzuwenden sind. Gern würde ich das Thema mit Ihnen vertieft erörtern. Gelegenheit dafür gäbe es beispielsweise am 21. August 2019 am Rande der 1. Nationalen Luftfahrtkonferenz am Flughafen Leipzig. Gern können wir uns aber auch im Vorfeld dazu auszutauschen. Mein Büro wird in den nächsten Tagen mit konkreten Terminvorschlägen auf Sie zu- kommen. des( rüße Va dreas das