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Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung

der in [1] beschriebene Brief der Europäischen Kommission an Deutschland.

[1] https://rp-online.de/politik/deutschland/zu-hohe-nitrat-belastung-bruessel-droht-deutschland-mit-weiterer-klage_aid-38923003

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung [#149789]
Datum
10. Juni 2019 02:28
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
10. Juni 2019 02:28
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
[Ares(2019)3746903 - RE: Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung [#149789] - Gestdem 2019…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)3746903 - RE: Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung [#149789] - Gestdem 2019/3349
Datum
12. Juni 2019 10:47
Status
Warte auf Antwort
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[Ares(2019)3746903 - RE: Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung [#149789] - Gestdem 2019/3349](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c4d10dea) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10/06/2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 12/06/2019 unter Aktenzeichen GestDem 2019/3349 registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 03/07/2019 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)4195707 - Holding reply - GESTDEM 2019 [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in Mein Aktenzeichen is…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)4195707 - Holding reply - GESTDEM 2019 [#149789]
Datum
2. Juli 2019 17:42
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mein Aktenzeichen ist "GestDem 2019/3349" und NICHT "GestDem 019-3043". Mit ihrer Email vom 2. Juli 2019 16:19 "Ares(2019)4195707 - Holding reply - GESTDEM 2019" und dem darin enthaltenen Anhang werden mir Personenbezogene Daten mitgeteilt von einer mir unbekannten Person. Ich glaube kaum, dass das DSGVO-konform ist und frage mich, ob nicht eine Meldung nach Art.33 – EU-DSGVO zu erfolgen hätte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Ares(2019)4225867 - Holding reply GESTDEM 2019/3349 and clarification Please find attached document Ares(2019)422…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4225867 - Holding reply GESTDEM 2019/3349 and clarification
Datum
3. Juli 2019 12:55
Status
Warte auf Antwort
Please find attached document Ares(2019)4225867 from SPEIGHT Paul (ENV.E.3) dated 03/07/2019. Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2019)4225867 de SPEIGHT Paul (ENV.E.3) daté du 03/07/2019.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)4225867 - Holding reply GESTDEM 2019/3349 and clarification [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)4225867 - Holding reply GESTDEM 2019/3349 and clarification [#149789]
Datum
3. Juli 2019 17:05
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gibt es einen bestimmten Grund für die Verzögerung? Die irrtümlich erhaltene Email wurde gelöscht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Kein Nachrichtentext
Von
Europäische Kommission
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Europäische Kommission
Ares(2019)4295091 - Negative reply - GESTDEM 2019/3349 Please find attached document Ares(2019)4295091 from CALLE…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4295091 - Negative reply - GESTDEM 2019/3349
Datum
5. Juli 2019 11:57
Status
Warte auf Antwort
Please find attached document Ares(2019)4295091 from CALLEJA CRESPO Daniel (ENV) dated 05/07/2019. Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2019)4295091 de CALLEJA CRESPO Daniel (ENV) daté du 05/07/2019.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)4295091 - Negative reply - GESTDEM 2019/3349 - Zweitantrag [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)4295091 - Negative reply - GESTDEM 2019/3349 - Zweitantrag [#149789]
Datum
12. Juli 2019 00:54
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ersuche ich die Kommission um eine Überprüfung ihres Standpunktes in der Sache "GestDem Nr. 2019/33" (Zweitantrag). Sie schreiben: "Im vorliegenden Fall bin ich der Auffassung, dass kein Zugang gewährt werden sollte, da eine Freigabe des Dokuments zum jetzigen Zeitpunkt das Klima des Vertrauens zwischen den Behörden des Mitgliedstaats und der Kommission beeinträchtigen würde." Dazu: Ich sehe nicht, wie die Freigabe des Dokuments zum jetzigen Zeitpunkt das Klima des Vertrauens beeinträchtigen würde. Der wichtigste Punkt des Briefes ist bereits öffentlich durch verschiedene Zeitungen beleuchtet worden. Wie soll also die Veröffentlichung das Klima des Vertrauens noch (zusätzlich) beeinträchtigen? Ich kann mir auch (ohne Kenntnis des Briefes) nicht vorstellen, dass die von Zeitungen nicht genannten Punkte, das Klima des Vertrauens beeinträchtigen. Ebenfalls ist mir nicht wirklich klar, auf welcher Grundlage meine Anfrage abgelehnt wurde. "Artikel 4 Absatz 2 dritter Anstrich der Verordnung 1049/2001" scheint ja nicht zutreffen zu sein denn "Nach dem Urteil besteht diese Vermutung nicht mehr, sondern im Gegenteil ist die Vermutung, dass Zugang zu geben ist". Sie schreiben, dass die Freigabe das Klima des Vertrauens beeinträchtigen würde sowie, dass das Dokument derzeit noch zu sensibel sei. Beides sind meines Wissens nach keine Ausnahmetatbestände. Ich freue mich auf das Ergebnis ihrer Prüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Zweitantrag - GESTDEM 2019/3349 - [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12/07/2…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Zweitantrag - GESTDEM 2019/3349 - [#149789]
Datum
12. Juli 2019 10:06
Status
Warte auf Antwort
ATT314721.jpg
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12/07/2019, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts der GD ENV zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2019/3349 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 12/07/2019 registriert wurde (Ares(2019)4499836). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 02/08/2019) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zweitantrag - GESTDEM 2019/3349 - [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie darum, Briefe NUR mon…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zweitantrag - GESTDEM 2019/3349 - [#149789]
Datum
13. Juli 2019 02:32
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie darum, Briefe NUR montags zu versenden bzw. so zu versenden, dass eine Ankunft des Briefes dienstags oder mittwochs wahrscheinlich ist. An allen anderen Tagen ist ein Erreichen meiner Person sehr unwahrscheinlich. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir kurz mitteilen, ob das möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Ares(2019)4986795 - 1st holding reply-Gestdem 2019/3349 [Ares(2019)4986795 - 1st holding reply-Gestdem 2019/3349](…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4986795 - 1st holding reply-Gestdem 2019/3349
Datum
30. Juli 2019 17:01
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


[Ares(2019)4986795 - 1st holding reply-Gestdem 2019/3349](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c63f742e) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GestDem 2019/3349) Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 12.07.2019, registriert am 12.07.2019, in dem Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten. Da wir uns im Augenblick noch mit anderen Kommissionsdiensten über Ihren Antrag beraten, sehen wir uns jedoch veranlasst, die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 02.08.2019 abläuft, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 26.08.2019 zu verlängern. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2019)5393041 - 2nd holding reply- GERST - Gestdem 2019/3349 [Ares(2019)5393041 - 2nd holding reply- GERST - …
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5393041 - 2nd holding reply- GERST - Gestdem 2019/3349
Datum
26. August 2019 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,8 KB


[Ares(2019)5393041 - 2nd holding reply- GERST - Gestdem 2019/3349](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c6e3802b) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * [Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GestDem 2019/3349)]() Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 12.07.2019, registriert am 12.07.2019, in dem Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Am 30.07.2019 haben wir die Beantwortungsfrist für Ihren Antrag um fünfzehn Arbeitstage verlängert. Diese Beantwortungsfrist läuft am 26.08.2019 ab. Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen hinsichtlich Ihres Antrags im Sinne der Verordnung Nr. 1049/2001 fristgerecht einen endgültigen Bescheid zuzusenden. Bitte entschuldigen Sie etwaige, durch diese weitere Verlängerung resultierende Unannehmlichkeiten. Ein Entscheidungsentwurf zu Ihrem Zweitantrag wurde jedoch dem Generalsekretär bereits vorgelegt und wir gehen davon aus, dass Ihnen der Bescheid innerhalb der nächsten Tage zugestellt wird. Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/200…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung“ [#149789] [#149789]
Datum
30. August 2019 00:32
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149789 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Beantwortung aus unbekanntem Grund viel zu lange dauert. Die Kommission hatte ausreichend Zeit auf den Zweitantrag zu antworten und ich verstehe um ehrlich zu sein nicht, wieso keine schnelle Antwort möglich ist. An der Ansicht der Kommission und an der rechtlichen Begründung dürfte sich nichts so stark geändert haben, dass eine solange Verzögerung nötig ist. Viel mehr drängt sich der Verdacht auf, dass hier solange gewartet wird, bis das Dokument herausgegeben kann, weil eine Einigung mit Deutschland erzielt worden ist. (Ein Ausschlussgrund des Erstantrags war, dass durch eine Veröffentlichung das Klima des Vertrauens während den Verhandlungen beschädigt werden würde) Das kann aber nicht Ziel einer Behörde zu sein, einfach einen Antrag solange zu verzögern, bis sich eventuelle Ausschlussgründe erledigt haben. Die Behörde sollte stattdessen entweder den Zugang ablehnen, oder mitteilen, wenn ein Zugang möglich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149789.pdf - 2019-06-12_1-image001.png - 2019-07-03_1-GestDem2019-3349holdingletter.pdf - 2019-07-04_1-ifg_eu_kommission_nitratgrenzwerte_brief_an_deutschland.pdf - 2019-07-05_1-NegreplyGestdem2019-3349.pdf - 2019-07-12_1-ATT314721.jpg - 2019-07-30_1-image001.gif - 2019-08-26_1-image001.gif Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Europäische Kommission
Vorab-Kopie des Zweitbescheids - GESTDEM 2019/3349 Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend finden Sie eine Vorab-…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Vorab-Kopie des Zweitbescheids - GESTDEM 2019/3349
Datum
2. September 2019 18:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend finden Sie eine Vorab-Kopie des Zweitbescheids vom 02/09/2019 zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der unter der Gestdem-Nummer 2019/3349 registriert wurde. Bitte beachten Sie, dass das Generalsekretariat der Europäischen Kommission in den kommenden Tagen eine förmliche Bekanntgabe der genannten Entscheidung vornehmen wird. Diese Vorab-Kopie dient lediglich Ihrer Information und stellt nicht die förmliche Bekanntgabe des Zweitbescheids dar. Mit freundlichen Grüßen
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 201901646 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0034734 [](http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/) [](http://w…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 201901646 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0034734
Datum
3. September 2019 10:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

[](http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/) [](http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/) Die Europäische Ombudsfrau Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an die Europäische Bürgerbeauftragte. Ihre Beschwerde wurde unter der folgenden Beschwerdenummer registriert:** 201901646 ** Wir werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, ob Ihre Beschwerde weiterverfolgt werden kann und welches gegebenenfalls die nächsten Schritte sind. Normalerweise sollte dies innerhalb der nächsten vier Wochen der Fall sein. Die Tatsache, dass Sie diese Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten eingereicht haben, hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Fristen in einem damit zusammenhängenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich unter den nachstehend genannten Kontaktangaben jederzeit an unser Amt wenden. Mit freundlichen Grüßen
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 1646/2019/PB Fehlende Antwort auf Zweitantrag laut Verordnung 1049/2001 - Referenz der Kommission 2019/…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 1646/2019/PB
Datum
10. September 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Fehlende Antwort auf Zweitantrag laut Verordnung 1049/2001 - Referenz der Kommission 2019/3349 Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf Ihre Beschwerde vom 30. August 2019, bezüglich der Nicht-Beantwortung Ihres Zweitantrages vom 12. Juli 2019. Die Ombudsfrau hat mich gebeten, Ihren Fall zu behandeln. Ich habe zuerst die Kommission darum gebeten, Ihren Zweitantrag zu beantworten. Ich habe sie darum gebeten, jetzt nicht später als 13. September 2019 zu antworten. Falls Sie Fragen haben, können Sie gerne unseren zuständigen Referenten kontaktieren: [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen, [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde 1646/2019/PB [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Hilfe, der Zweitantrag wu…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde 1646/2019/PB [#149789]
Datum
12. September 2019 14:29
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Hilfe, der Zweitantrag wurde mittlerweile bekannt gegeben. In dieser Hinsicht ist meine Vermittlungsanfrage erledigt. Ich werde Sie im Laufe der Woche noch um inhaltliche Vermittlung bzgl. meines Zweitantrags bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 1646/2019/PB Fehlende Antwort auf Zweitantrag laut Verordnung 1049/2001 - Referenz der Kommission 2019/…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 1646/2019/PB
Datum
13. September 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Fehlende Antwort auf Zweitantrag laut Verordnung 1049/2001 - Referenz der Kommission 2019/3349 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 12. September 2019. Es freut uns, dass wir Ihnen soweit helfen konnten. Die vorliegende Untersuchung ist somit abgeschlossen. Ihr nächstes Schreiben werden wir aus administrativen Gründen unter einer neuen Beschwerdenummer registrieren. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/200…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brief der EU-Kommission an Deutschland wegen der Nitratbelastung“ [#149789] [#149789]
Datum
27. September 2019 00:06
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149789 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kommission schreibt: "Damit die Kommission ihre Aufgaben erfüllen und Streitigkeiten im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beilegen kann, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat in den verschiedenen Phasen des Verfahrens bis zur endgültigen Einstellung der Untersuchung oder, falls die Kommission beschließt, die Angelegenheit erneut vor den Gerichtshof zu bringen, geschaffen werden. Eine frühzeitige Offenlegung des von Ihnen angeforderten Dokuments würde sich mit Sicherheit negativ auf den Dialog zwischen den deutschen Behörden und der Kommission auswirken. Um zu gewährleisten, dass beide Seiten weiterhin in gutem Glauben kooperieren, ist es nicht möglich, das angeforderte Dokument zu diesem Zeitpunkt offenzulegen". Mangels Kenntnis des Briefes kann ich nicht einschätzen, ob eine Offenlegung des von mir angeforderten Dokuments sich negativ auf den Dialog zwischen den deutschen Behörden und der Kommission auswirken könnte. Auf Grund der durch Presseberichten erlangten Informationen stellt sich mir der Inhalt des Briefes so dar, dass keine Aussagen zum Vertragsverletzungsverfahren selbst gemacht wurden, sondern nur darüber informiert wird, dass gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, wenn es sich nicht an die Nitrat-Richtlinie hält. Mir persönlich ist leider unklar, wieso diese Information nicht veröffentlicht werden könnte. Die Kommission lehnt auch eine teilweise Herausgabe ab, allerdings heißt es: "Diese allgemeine Vermutung schließt nicht die Möglichkeit aus, darzulegen, dass die Vermutung für ein bestimmtes Dokument, um dessen Verbreitung ersucht wird, nicht gilt" (Urteil des Gerichtshofs vom 14. November 2013, Liga para a Protecção da Natureza (LPN) und Republik Finnland/Europäische Kommission, verbundene Rechtssachen C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 66) Da die allgemeine Vermutung nicht zutrifft, trifft auch nicht zu, dass keine teilweise Herausgabe möglich ist (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2012, Europäische Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393, Rn. 133) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149789.pdf - 2019-06-12_1-image001.png - 2019-07-03_1-GestDem2019-3349holdingletter.pdf - 2019-07-04_1-ifg_eu_kommission_nitratgrenzwerte_brief_an_deutschland.pdf - 2019-07-05_1-NegreplyGestdem2019-3349.pdf - 2019-07-12_1-ATT314721.jpg - 2019-07-30_1-image001.gif - 2019-08-26_1-image001.gif - 2019-09-02_1-ATT340461.jpg - 2019-09-02_1-C_2019_6431_F1_DECISION_LETTER_DE_V2_P1_1047391.pdf - 2019-09-10_1-image001.gif - 2019-09-13_1-image001.gif Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 201901802 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0010553 [](http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/) [](http://w…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 201901802 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0010553
Datum
30. September 2019 11:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

[](http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/) [](http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/) Die Europäische Ombudsfrau Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an die Europäische Bürgerbeauftragte. Ihre Beschwerde wurde unter der folgenden Beschwerdenummer registriert:** 201901802 ** Wir werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, ob Ihre Beschwerde weiterverfolgt werden kann und welches gegebenenfalls die nächsten Schritte sind. Normalerweise sollte dies innerhalb der nächsten vier Wochen der Fall sein. Die Tatsache, dass Sie diese Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten eingereicht haben, hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Fristen in einem damit zusammenhängenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich unter den nachstehend genannten Kontaktangaben jederzeit an unser Amt wenden. Mit freundlichen Grüßen
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 1802/2019/EWM Sehr geehrteAntragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betre…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 1802/2019/EWM
Datum
9. Oktober 2019 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betreff genannten Referenznummer, die Sie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht haben. In der Anlage erhalten Sie ein Schreiben der Bürgerbeauftragten betreffend Ihre Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde 1802/2019/EWM [#149789] Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Information. Mir ist …
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde 1802/2019/EWM [#149789]
Datum
9. Oktober 2019 19:38
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Information. Mir ist noch etwas relevantes für die Beschwerde eingefallen: So habe ich die Anfrage nicht nur an den Urheber (EU-Kommission) sondern auch an die Empfänger in Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) gestellt. Beide Empfänger haben die Anfrage mit Verweis auf den Schutz der internationalen Beziehungen abgelehnt, da Sie das Dokument nicht gegen den Willen der Kommission herausgeben können ([1] & [2]). Die Kommission hat die Anfrage mit Verweis auf die Vertraulichkeit zwischen Kommission und Empfänger abgelehnt. Die Kommission sagt also quasi, dass Sie das Dokument wegen der deutschen Seite nicht herausgeben kann, während die deutsche Seite sagt, dass Sie das Dokument wegen der Kommission nicht herausgeben kann. Sollte es nicht möglich sein diese Pattsituation aufzulösen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/brief-der-eu-kommission-an-deutschland-wegen-der-nitratbelastung-1/386713/anhang/UIGAntragBMELKommissionsschreibenvom14.07.2018_geschwaerzt.pdf [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/brief-der-eu-kommission-an-deutschland-wegen-der-nitratbelastung-2/385549/anhang/20190702_BMU-Antwort_UIG-Anfrage_VVV_Nitratrichtlinie_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 149789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 1802/2019/EWM Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang der zusätzlichen Informat…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 1802/2019/EWM
Datum
16. Oktober 2019 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang der zusätzlichen Informationen zu Ihrer Beschwerde, die Sie uns am 9. Oktober 2019 übersandt haben. Besten Dank dafür. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 1802/2019/EWM Sehr geehrteAntragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betre…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 1802/2019/EWM
Datum
28. November 2019 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betreff genannten Referenznummer, die Sie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht haben. In der Anlage erhalten Sie die Schlussentscheidung der Bürgerbeauftragten betreffend Ihre Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen,