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Brief des Generalbundesanwalts an die Justizministerkonferenz

Den in aktuellen Meldungen vom 06.02.2017 angesprochenen Brief des Generalbundesanwalts an die JMK (oder andere Adressaten "Justizminister der Länder und des Bundes"), in dem um stärkere personelle Unterstützung gebeten wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den in aktuellen Me…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
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Betreff
Brief des Generalbundesanwalts an die Justizministerkonferenz [#20215]
Datum
6. Februar 2017 10:40
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den in aktuellen Meldungen vom 06.02.2017 angesprochenen Brief des Generalbundesanwalts an die JMK (oder andere Adressaten "Justizminister der Länder und des Bundes"), in dem um stärkere personelle Unterstützung gebeten wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in   E-Mails haben keine fristwahrende Wir…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
6. Februar 2017 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
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AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihei…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215]
Datum
30. März 2017 10:21
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief des Generalbundesanwalts an die Justizministerkonferenz“ vom 06.02.2017 (#20215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wir…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
30. März 2017 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
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AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215] Sehr geehrteAntragsteller/in was muss ich tun, damit i…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215]
Datum
6. April 2017 15:09
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in was muss ich tun, damit ich mehr als eine automatisierte Antowort von Ihrer Behörde erhalte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wir…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
6. April 2017 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
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AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215] Sehr geehrteAntragsteller/in kennen Sie § 2 EGoVG? Ode…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215]
Datum
27. April 2017 11:05
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in kennen Sie § 2 EGoVG? Oder § 75 VwGO? Die Frist für letzteren endet leider erst im August. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wir…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
27. April 2017 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
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AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215] Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir auch eine …
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215]
Datum
11. Mai 2017 11:48
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir auch eine Grundlage für Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wir…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Mai 2017 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
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AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#20215]
Datum
11. Mai 2017 11:49
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief des Generalbundesanwalts an die Justizministerkonferenz“ vom 06.02.2017 (#20215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wir…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Mai 2017 11:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
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