Brief und Antwort an/von Bundeskanzleramt bezüglich "Aufarbeitung des Falls Duogynon"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

den Brief vom 09.05.2019 von Martina Stamm-Fibich und Stephan Pilsinger an Frau Dr. Bundeskanzlerin Merkel mit dem Betreff "Aufarbeitung des Falls Duogynon" und die Antwort des Bundeskanzleramts bzw. von Dr. Helge Braun vom 07.06.2019 auf diesen Brief.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief vom 09.05.2019 v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief und Antwort an/von Bundeskanzleramt bezüglich "Aufarbeitung des Falls Duogynon" [#219841]
Datum
5. Mai 2021 13:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brief vom 09.05.2019 von Martina Stamm-Fibich und Stephan Pilsinger an Frau Dr. Bundeskanzlerin Merkel mit dem Betreff "Aufarbeitung des Falls Duogynon" und die Antwort des Bundeskanzleramts bzw. von Dr. Helge Braun vom 07.06.2019 auf diesen Brief.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief und Antwort an/von Bundeskanzleramt bezüg…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief und Antwort an/von Bundeskanzleramt bezüglich "Aufarbeitung des Falls Duogynon" [#219841]
Datum
11. Juni 2021 09:24
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief und Antwort an/von Bundeskanzleramt bezüglich "Aufarbeitung des Falls Duogynon"“ vom 05.05.2021 (#219841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehrere Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219841/

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sie erhalten gemäß § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgendem Dokument…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie erhalten gemäß § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgendem Dokument, mit Ausnahme der teilgeschwärzten Passagen. Lfd-Nr.|Aktenzeichen|Datum des Dokuments|Bezeichnung/Beschreibung|Anmerkungen 1|312 23103 Ar 155|09.05.2019|Schreiben der Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich, Stephan Pilsinger u.a.|Schwärzung personenbezogener Daten Bezüglich des Antwortschreibens vom Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Helge Braun, vom 9. Juni 2019 auf das Schreiben der Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich und Stephan Pilsinger vom 9. Mai 2019 liegt der Versagungsgrundes § 9 Abs. 3 IFG vor. Danach kann der Informationszugang versagt werden, wenn die beantragte Information aus allgemein öffentlichen Quellen selbst beschafft werden kann. Den Antwortbrief des Chefs des Bundeskanzleramts können Sie unter folgendem Link (Video) abrufen: https://www.otv.de/weiden-duoqynon-der-vertuschte-skandal-383816