Brief vom KBA zum Altdiesel

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Warum versendet das KBA Briefe an Halter von alten Dieselfahrzeugen und macht damit (indirekt) Werbung für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, indem sie Kontaktdaten deutscher Autohersteller beifügt.
Es kann nicht sein, dass der Staat diejenigen (die Autoindustrie), die das Ganze verursacht haben, auch noch Kunden zuspielen und sie damit auch noch unterstützen mit der ganzen Sache noch mehr Geld zu verdienen.
Warum wird diese "Werbeaktion" auch noch vom Steuerzahler finanziert?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum versendet …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Brief vom KBA zum Altdiesel [#34604]
Datum
12. November 2018 14:15
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum versendet das KBA Briefe an Halter von alten Dieselfahrzeugen und macht damit (indirekt) Werbung für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, indem sie Kontaktdaten deutscher Autohersteller beifügt. Es kann nicht sein, dass der Staat diejenigen (die Autoindustrie), die das Ganze verursacht haben, auch noch Kunden zuspielen und sie damit auch noch unterstützen mit der ganzen Sache noch mehr Geld zu verdienen. Warum wird diese "Werbeaktion" auch noch vom Steuerzahler finanziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in in dem Mailanhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage sowie die Datenschutzerklä…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Brief vom KBA zum Altdiesel [#34604]
Datum
20. November 2018 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in dem Mailanhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage sowie die Datenschutzerklärung des KBA zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen,