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Brief von BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt an die Jobcenter

Den Brief, den Brief BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt an die Jobcenter schrieb, bezüglich der Ausbildung junger Menschen im Alter zwischen 25-34 Jahren.

Vergleich: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ba-hartz-iv-empfaenger-sollen-noch-mal-in-die-lehre-gehen-a-882010.html

Des Weiteren werden die Dienstanweisungen, die entsprechendes Vorgehen Regeln benötigt. Bitte legen Sie diese bei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2013
  • Frist
    12. März 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief, den B…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief von BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt an die Jobcenter
Datum
8. Februar 2013 13:07
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief, den Brief BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt an die Jobcenter schrieb, bezüglich der Ausbildung junger Menschen im Alter zwischen 25-34 Jahren. Vergleich: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ba-hartz-iv-empfaenger-sollen-noch-mal-in-die-lehre-gehen-a-882010.html Des Weiteren werden die Dienstanweisungen, die entsprechendes Vorgehen Regeln benötigt. Bitte legen Sie diese bei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrem Antrag vom 08.Februar 2013 erhalten Sie anbei den Brief von BA - V…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW:WG: : Brief von BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt an die Jobcenter
Datum
12. Februar 2013 13:09
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrem Antrag vom 08.Februar 2013 erhalten Sie anbei den Brief von BA - Vorstandsmitglied Heinrich Alt. Bezüglich der geltenden Weisungen möchte ich Sie auf den Internetauftritt der BA verweisen. Anbei erhalten Sie den Link hierzu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Weisungen-Nav.html Freundliche Grüße Im Auftrag Sandra Ries Referentin Recht JD – Justiziariat Telefon: 0911 / 179 - 1720 Fax: 0911 / 179 - 5474 E-Mail: <<E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Zentrale Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.
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