Brief von Nils Schmid zur Wirtschaftsspionage

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den Brief von Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) über Wirtschaftsspionage, wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-nils-schmid-schreibt-brief-an-angela-merkel-a-1032142.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2015
  • Frist
    12. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief von Ba…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Brief von Nils Schmid zur Wirtschaftsspionage [#9737]
Datum
11. Mai 2015 10:41
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief von Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) über Wirtschaftsspionage, wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-nils-schmid-schreibt-brief-an-angela-merkel-a-1032142.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskanzleramt
AZ 13 IFG - 02814 - In 2015 / NA69 Sehr geehrte ich habe Ihre Mail vom 11. Mai 2015 erhalten. Sie beantragen dari…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
AZ 13 IFG - 02814 - In 2015 / NA69
Datum
12. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
66,9 KB
Sehr geehrte ich habe Ihre Mail vom 11. Mai 2015 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief von Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) über Wirtschaftsspionage, wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-nils-schmid-schreibt-brief-an-angela-merkel-a-1032142.html." Zur Ihrer Information weise ich Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren bis zu 500,- Euro erhoben werden. Die genaue Höhe der festzusetzenden Gebühren lässt sich derzeit noch nicht vorhersehen. Einzelheiten regelt hier die jeweilige Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
AZ 13IFG-02814 In 2015/MA 69 Sehr geehrte mit E-Mail vom 11. Mai 2015 beantragten Sie auf der Grundlage des Infor…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
AZ 13IFG-02814 In 2015/MA 69
Datum
22. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte mit E-Mail vom 11. Mai 2015 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief von Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) über Wirtschaftsspionage, Wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-nils-schmid-schreibt-brief-an-angela-merkel-a-1032142.html. “ Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Antragsgemäß erhalten Sie das unter l. aufgeführte Dokument. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Gründe: I. Gemäß ä 1 Abs. 1 IFG erhalten Sie Zugang zu dem Schreiben des Baden-Württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid vom 5. Mai 2015 an die Bundeskanzlerin. Der Zugang erfolgt durch Übersendung einer einfachen Kopie. II. Gemäß 5 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen