Brief zu Nord Stream 2

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Den Brief des Bundeswirtschaftsministers an die BNetzA zur Zertifizierung von Nord Stream 2 (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/reaktion-auf-russische-aggression-robert-habeck-stoppt-nord-stream-2-a-bd78bdc1-dfb2-4662-865e-5fa4796b1076)

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief des Bun…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Brief zu Nord Stream 2 [#241630]
Datum
22. Februar 2022 13:33
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief des Bundeswirtschaftsministers an die BNetzA zur Zertifizierung von Nord Stream 2 (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/reaktion-auf-russische-aggression-robert-habeck-stoppt-nord-stream-2-a-bd78bdc1-dfb2-4662-865e-5fa4796b1076)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 241630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241630/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesnetzagentur
BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigt Ihnen die Beschluss…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung
Datum
24. Februar 2022 18:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigt Ihnen die Beschlusskammer den Empfang Ihres Antrags auf Informationszugang vom 22.02.2022. Die Beschlusskammer weist jedoch darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG der Antrag begründet werden muss, wenn Rechte Dritter betroffen sind. Dies ist vorliegend der Fall, da sich der von Ihnen begehrte Informationszugang auf ein vom BMWK erstelltes Dokument bezieht. Ohne Begründung kann Ihr Antrag somit nicht bearbeitet werden. Zudem weist die Beschlusskammer darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG der Informationszugang zwar innerhalb eines Monats erfolgen soll. Jedoch bleibt gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG § 8 IFG unberührt, was bedeutet, dass die Bearbeitung durch die notwendige Drittbeteiligung länger dauern kann. Denn gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Darüber hinaus wird der von Ihnen beantragte Informationszugang nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei erteilt werden können, insbesondere aufgrund der notwendigen Drittbeteiligung. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie dies der Beschlusskammer bitte mit und begründen Sie bitte Ihren Antrag ausführlich. Vorsorglich weist die Beschlusskammer mit Blick auf § 3 Nr. 4 IFG daraufhin, dass das Schreiben des BMWK als Verschlusssache eingestuft ist. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630]
Datum
24. Februar 2022 22:49
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Ich verstehe den Hinweis auf die Drittbeteiligung nicht ganz, weil das Ministerium kein Dritter i.S.d. IFG und kein Grundrechtsträger ist, sondern Aufsichtsbehörde der BNetzA. Sollte es hingegen um personenbezogene Daten gehen, erkläre ich mit der Unkenntlichmachung dieser Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher entbehrlich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 241630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241630/
Bundesnetzagentur
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Februar 2022 22:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Automatische Antwort: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630] Sehr << Anrede >> da…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630]
Datum
24. Februar 2022 22:50
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Ich verstehe den Hinweis auf die Drittbeteiligung nicht ganz, weil das Ministerium kein Dritter i.S.d. IFG und kein Grundrechtsträger ist, sondern Aufsichtsbehörde der BNetzA. Sollte es hingegen um personenbezogene Daten gehen, erkläre ich mit der Unkenntlichmachung dieser Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher entbehrlich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 241630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241630/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Automatische Antwort: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630] Sehr << Anrede >> da…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Automatische Antwort: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630]
Datum
16. März 2022 11:58
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das BMWK hat uns das Schreiben nunmehr herausgegeben: https://fragdenstaat.de/dokumente/149683-schreibenbnetza/ Eine Einstufung als VS-NfD vermag ich nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 241630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241630/

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Bundesnetzagentur
AW: Automatische Antwort: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630] Sehr geehrter Herr Semsrott, vi…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Automatische Antwort: BK7-22-021 BK7-22-IFG-001 Eingangsbestätigung [#241630]
Datum
16. März 2022 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mail. Die Bundesnetzagentur hat die Information über die Aufhebung der ursprünglichen Einstufung des Schreiben vom 22.02.2022 als Verschlusssache vom BMWK erhalten, jedoch erst heute Nachmittag die Rückmeldung erhalten, was dem Umfang der zu schwärzenden personenbezogenen Daten angeht. Vor dem Hintergrund, dass Sie das Schreiben vom 22.02.2022 offensichtlich direkt vom BMWK erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich Ihr auf Herausgabe eben dieses Schreibens gerichtete Antrag bei der Bundesnetzagentur hiermit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen,