Brief zum Berg-Karabach-Konflikt aus dem Dezember 2019

Anfrage an: Auswärtiges Amt

das Schreiben von fünf Abgeordneten des deutschen Bundestages zum Berg-Karabach-Konflikt aus dem Dezember 2019 sowie alle mit diesem Schreiben im Zusammenhang stehenden Unterlagen (Entwürfe, Vermerke, Notizen, Vorlagen etc.).

Hintergrund des Antrags ist ein Bericht des SWR vom 8.7.2021: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/swr-dokumentation-aserbaidschan-connection-100.html

Mit Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Schreiben von fünf Abg…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief zum Berg-Karabach-Konflikt aus dem Dezember 2019 [#224503]
Datum
8. Juli 2021 08:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Schreiben von fünf Abgeordneten des deutschen Bundestages zum Berg-Karabach-Konflikt aus dem Dezember 2019 sowie alle mit diesem Schreiben im Zusammenhang stehenden Unterlagen (Entwürfe, Vermerke, Notizen, Vorlagen etc.). Hintergrund des Antrags ist ein Bericht des SWR vom 8.7.2021: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/swr-dokumentation-aserbaidschan-connection-100.html Mit Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224503/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
IFG
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
13. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen