Briefing Kanzlerinreise

Ich bitte um Zusendung der Unterlagen, die in der Pressekonferenz vom 13.03.2017 zum Briefing zur Reise der Bundeskanzlerin in die USA (eigentlich geplant für den 14.03.2017) verteilt wurden.

Email: <<E-Mail-Adresse>>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Briefing Kanzlerinreise [#20694]
Datum
16. März 2017 09:25
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Unterlagen, die in der Pressekonferenz vom 13.03.2017 zum Briefing zur Reise der Bundeskanzlerin in die USA (eigentlich geplant für den 14.03.2017) verteilt wurden. Email: <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in vonseiten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wurden bei dem betre…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Briefing Kanzlerinreise [#20694]
Datum
6. April 2017 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vonseiten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wurden bei dem betreffenden Briefing keine Unterlagen verteilt. Dem Amt liegen somit keine amtlichen Informationen i.S. v. § 2 Ziffer 1 IFG vor. Ein Hinweis: Die Ausschriftung der Regierungs-Pressekonferenz selbst finden Sie über die Startseite von www.bundesregierung.de, Aktuelles, Pressekonferenzen oder unmittelbar hier https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/03/2017-03-13-regpk.html Mit freundlichen Grüßen