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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Briefverkehr mit BioNtech“
From: To: Cc: ; COVID-19-vaccines Subject: WG: Gültiger (digitaler) Impfnachweis in klinischen Studien Date: Dienstag, 4. Januar 2022 08:13:17 Attachments: image001.png image002.png image003.png 211227 BioNTech Impfstoff klinische Prüfungen Impfnachweis Mz.docx image004.jpg Sehr geehrter , vielen Dank für Ihre Anfrage zum Erlangen eines gültigen (digitalen) Impfnachweises in klinischen Prüfungen. Aufgrund der Grundimmunisierung können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits einen Impfnachweis 2/2 erhalten. Dieser gilt ab dem 1. Februar 2022 nach den aktuellen Bestimmungen für 270 Tage ab Datum der Impfung. Grundsätzlich gilt, dass der Impfstoff, der in klinischen Prüfungen angewendet wird, für die Erfassung im Impfpass mindestens die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufweisen muss, wie solche Impfstoffe, die bereits zugelassen sind. Derzeit besteht nur die Möglichkeit europäisch zugelassene Impfstoffe mit dem digitalen Impfnachweis zu erfassen. Sofern der Impfstoff aus den klinischen Studien auch in der Zulassung von Comirnaty® miterfasst ist, kann ein digitales Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden. Nicht anerkennbar sind Placebo-Studien oder Impfstoffe, die nicht zugelassen sind. Im Hinblick auf die Eintragung in den Impfpass wird angeregt, dort eine generische Bezeichnung des Impfstoffs einzutragen, aus der erkennbar ist, welchen Impfstoff der Geimpfte erhalten hat, sofern ein Handelsname noch nicht bekannt ist. Damit könnte im Falle einer späteren EU- Zulassung grundsätzlich auch ein digitaler Impfnachweis ausgestellt werden. Das BMG wird die von Ihnen geschilderte Problematik aber im europäischen Kontext ansprechen mit dem Ziel der Prüfung, gegeben falls eine gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene zu finden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ___________________________________ BMG_C_M Projektgruppe Impfstoffe COVID-19 Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1, 53123 Bonn
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Unsere Fragen: e \WVie können wir sicherstellen, daß diese Studienteilnehmer zeitnah einen anerkannten digitalen Impfnachweis bekommen «e \Wasraten Sie uns bezüglich der Dokumentation der Studienmedikation im Impfausweis im Rahmen der klinischen Studie Besten Dank für Ihre Rückmeldung Viele Grüße Anschrift: BioNTech Europe GmbH Friedrichstraße 68 10117 Berlin Germany aa Sitz der Gesellschaft: BioNTech Europe GmbH, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, Germany Amtsgericht Mainz HRB 46774 » USt.-IdNr. DE 306 280 123 Geschäftsführer: Dr. Sierk Poetting - Dr. Michael Boehler - Jan Kürschner The information contained in this email is intended for the personal and confidential use of the addressee only. It may also contain privileged information. If you are not the intended recipient then you are hereby notified that you have received this document in error and that any review, distribution or copying of this document is strictiy prohibited. If you have received this communication in error, please notify the sender. Please protect our environment and consider whether you need to print this e-mail.