Briefwahl

1. Die Briefwahlunterlagen wurden von Ihrer Behörde durch die PIN AG versendet. Die Unterlagen waren dadurch 6 Tage unterwegs- am 16.9. abgestempelt, am 22.9. und somit knapp vor der Wahl bei uns Wählern angekommen.
Bitte überdenken Sie den Versandweg für zukünftige Wahlen.
2. Wie kann ich als Briefwähler sicher sein, dass meine Stimmzettel tatsächlich im Wahlamt angekommen sind? Im Zuge weiterer Digitalisierung wäre z.B. ein QR Code auf dem Umschlag schön - bei Eingang gescannt....kurze automatische Nachricht an den Absender
Dies als Denkanstöße für künftige Wahlen....

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Briefwahl [#230598]
Datum
5. Oktober 2021 20:01
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Briefwahlunterlagen wurden von Ihrer Behörde durch die PIN AG versendet. Die Unterlagen waren dadurch 6 Tage unterwegs- am 16.9. abgestempelt, am 22.9. und somit knapp vor der Wahl bei uns Wählern angekommen. Bitte überdenken Sie den Versandweg für zukünftige Wahlen. 2. Wie kann ich als Briefwähler sicher sein, dass meine Stimmzettel tatsächlich im Wahlamt angekommen sind? Im Zuge weiterer Digitalisierung wäre z.B. ein QR Code auf dem Umschlag schön - bei Eingang gescannt....kurze automatische Nachricht an den Absender Dies als Denkanstöße für künftige Wahlen....
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230598/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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