Briefwechsel mit der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG

sämtlichen Briefwechsel mit der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG aus dem Jahre 2014, 2015 und 2016.
Personenbezogene Daten können Sie gerne schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtlichen Brief…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Briefwechsel mit der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG [#12522]
Datum
14. Januar 2016 17:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Briefwechsel mit der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG aus dem Jahre 2014, 2015 und 2016. Personenbezogene Daten können Sie gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag vom 14. Januar 2016 zum Briefwechsel mit der EDEKA Zentrale AG& Co.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Briefwechsel mit der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG
Datum
26. Januar 2016 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag vom 14. Januar 2016 zum Briefwechsel mit der EDEKA Zentrale AG& Co. KG ist bei uns eingegangen. Wir werden diesen prüfen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist bescheiden. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre zustellfähige Postadresse mit. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Briefwechsel mit der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG [#12522]
Datum
26. Januar 2016 15:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Gerne teile ich Ihnen dafür auch meine private E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in