Brockhaus Lizenz

eine Statistik über die Nutzung der Brockhaus Lizenz für Schulen.
Konkret: Wie oft wurde die Lizenz zur Nutzung abgerufen.

Wie häufig erfolgte im ersten halben Jahr ein Zugriff auf die Enzyklopädie über die gekaufte Schullizenz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brockhaus Lizenz [#235131]
Datum
12. Dezember 2021 17:14
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Statistik über die Nutzung der Brockhaus Lizenz für Schulen. Konkret: Wie oft wurde die Lizenz zur Nutzung abgerufen. Wie häufig erfolgte im ersten halben Jahr ein Zugriff auf die Enzyklopädie über die gekaufte Schullizenz.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235131/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 12. Dezember 2021 begehren Sie Informationen darüber, wie oft die Brockh…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Brockhaus Lizenz [#235131]
Datum
27. Dezember 2021 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 12. Dezember 2021 begehren Sie Informationen darüber, wie oft die Brockhaus Lizenz zur Nutzung abgerufen wurde. Sie möchten wissen, wie häufig im ersten halben Jahr ein Zugriff auf das Brockhaus-Angebot über die gekaufte Schullizenz erfolgte. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Mit Stand 14. Dezember 2021 gab es insgesamt 67.711 Seitenaufrufe im Brockhaus Service des Landes NRW. Eine nach Monaten sortierte Statistik liegt uns nicht vor, daher kann die erbetene Auskunft bezogen auf das erste halbe Jahr nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen