Brückenlockdown

alle Dokumente zum Vorschlag eines "Brückenlockdowns" durch den Ministerpräsidenten in elektronischer Form.

Meines Erachtens sollten - zumindest aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses aus Billigkeitsgründen - keine Gebühren anfallen. Sollte dies wider Erwarten, z.B. aufgrund einer größeren Zahl von Dokumenten, der Fall sein, bitte ich um vorherige Mitteilung. In diesem Fall würde ich auch um eine Übersicht über die Dokumente bitten, damit ich meinen Antrag einschränken oder zurückziehen kann.

Bei der Information sollte es sich um eine Umweltinformation im Sinne des § 2 S. 3 UIG NRW i.V.m. § 2 (3) Nr. 3 UIG Bund handeln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brückenlockdown [#217771]
Datum
8. April 2021 13:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente zum Vorschlag eines "Brückenlockdowns" durch den Ministerpräsidenten in elektronischer Form. Meines Erachtens sollten - zumindest aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses aus Billigkeitsgründen - keine Gebühren anfallen. Sollte dies wider Erwarten, z.B. aufgrund einer größeren Zahl von Dokumenten, der Fall sein, bitte ich um vorherige Mitteilung. In diesem Fall würde ich auch um eine Übersicht über die Dokumente bitten, damit ich meinen Antrag einschränken oder zurückziehen kann. Bei der Information sollte es sich um eine Umweltinformation im Sinne des § 2 S. 3 UIG NRW i.V.m. § 2 (3) Nr. 3 UIG Bund handeln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217771/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brückenlockdown“ vom 08.04.2021 (#217771) wurde…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brückenlockdown [#217771]
Datum
24. Mai 2021 20:09
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brückenlockdown“ vom 08.04.2021 (#217771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217771/