Brückenneubau geeignet für Rettungsfahrzeuge

Anfrage an: Stadt Eppelheim

In https://fragdenstaat.de/a/16153 stellte Herr Michael Benda den Gemeinderatbeschluss zur Verfügung, in welchem steht: "Stadtrat Büssecker stellt fest, dass der Gleiskörper den Plänen nach höher als 12 cm sei, was Herr Weisenstein einräumt. Dennoch könne ein Krankenwagen auf dem Gleiskörper über die Brücke fahren, indem er vor der Brücke im Pfaffengrund auf den Gleiskörper hinauffahre und nach der Brücke wieder herunter."

a) Wie hoch wird der Gleiskörper wirklich?

b) Im Gemeinderatsbeschluss wird einen befahrbarer Gleiskörper behauptet (vgl unten). Auf der Informationsveranstaltung wurde von einem "grün Gleis" gesprochen. Was stimmt denn nun?

c) Die Einschätzung der Stadt Eppelheim, wie stark sich die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Notarzt, Polizei, ...) sich während und besonders nach Bau der neuen Autobahnbrücke verändern (ggf. verschlechtern) wird und warum?

d) Wie äußerten sich die befragten Rettungskräfte zur möglichen Nutzung des befahrbaren Gleiskörpers (zB wegen der Breite, schlechter/unmöglicher Einsichtigkeit des vollständigen Gleiskörpers, ...)?

e) Welche Rettungskräfte wurden befragt und lag diesen die letzte Fassung der Pläne vor?

f) In der Berliner Straße/Heidelberg sterben Menschen durch das dortige unbefahrbare "grün Gleis", weil die Rettungskräfte im Stau stehen und die Autofahrer nicht ausweichen können. Wurden diese Erkenntnisse bei Planung des Eppelheimer "grün Gleis" berücksichtigt?

g) Herr Bruckermoser von der Feuerwehr Berlin geht künftig davon aus, dass die Straßen immer voller werden. "Die Situation wird enger auf der Strasse ... weil es immer mehr Autos gibt ... Wo man früher 20 Minuten brauchte, braucht man heute eine Stunde." (vgl
http://media-stream-pmd.rbb-online.de/content/44652ddd-198c-4cda-9c91-7f370ba6d51e_40800508-0d55-499c-91f5-47fe19a9cbbf.mp3 bzw http://www.radioeins.de/programm/index.htm/from=29-07-2016_13-00/psdoc=%21content%21rbb%21rad%21programm%21sendungen%21sendungen%21138%211607%21160729_eins_die_sch_ne_woche_fr_13_17_27198/to=30-07-2016_05-00.html )

h) in Kirchheim Mitte wurde ein leicht befahrbarer Gleiskörper mit abgeschrägter Kante und einer Höhe von ca. nur 3cm gebaut. Wurden solche Überlegungen berücksichtigt?

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung.
Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um durchsuchbare Dokumente (keine Scans).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2016
  • Frist
    1. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In https://fra…
An Stadt Eppelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brückenneubau geeignet für Rettungsfahrzeuge [#17441]
Datum
2. August 2016 22:02
An
Stadt Eppelheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In https://fragdenstaat.de/a/16153 stellte Herr Michael Benda den Gemeinderatbeschluss zur Verfügung, in welchem steht: "Stadtrat Büssecker stellt fest, dass der Gleiskörper den Plänen nach höher als 12 cm sei, was Herr Weisenstein einräumt. Dennoch könne ein Krankenwagen auf dem Gleiskörper über die Brücke fahren, indem er vor der Brücke im Pfaffengrund auf den Gleiskörper hinauffahre und nach der Brücke wieder herunter." a) Wie hoch wird der Gleiskörper wirklich? b) Im Gemeinderatsbeschluss wird einen befahrbarer Gleiskörper behauptet (vgl unten). Auf der Informationsveranstaltung wurde von einem "grün Gleis" gesprochen. Was stimmt denn nun? c) Die Einschätzung der Stadt Eppelheim, wie stark sich die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Notarzt, Polizei, ...) sich während und besonders nach Bau der neuen Autobahnbrücke verändern (ggf. verschlechtern) wird und warum? d) Wie äußerten sich die befragten Rettungskräfte zur möglichen Nutzung des befahrbaren Gleiskörpers (zB wegen der Breite, schlechter/unmöglicher Einsichtigkeit des vollständigen Gleiskörpers, ...)? e) Welche Rettungskräfte wurden befragt und lag diesen die letzte Fassung der Pläne vor? f) In der Berliner Straße/Heidelberg sterben Menschen durch das dortige unbefahrbare "grün Gleis", weil die Rettungskräfte im Stau stehen und die Autofahrer nicht ausweichen können. Wurden diese Erkenntnisse bei Planung des Eppelheimer "grün Gleis" berücksichtigt? g) Herr Bruckermoser von der Feuerwehr Berlin geht künftig davon aus, dass die Straßen immer voller werden. "Die Situation wird enger auf der Strasse ... weil es immer mehr Autos gibt ... Wo man früher 20 Minuten brauchte, braucht man heute eine Stunde." (vgl http://media-stream-pmd.rbb-online.de/content/44652ddd-198c-4cda-9c91-7f370ba6d51e_40800508-0d55-499c-91f5-47fe19a9cbbf.mp3 bzw http://www.radioeins.de/programm/index.htm/from=29-07-2016_13-00/psdoc=%21content%21rbb%21rad%21programm%21sendungen%21sendungen%21138%211607%21160729_eins_die_sch_ne_woche_fr_13_17_27198/to=30-07-2016_05-00.html ) h) in Kirchheim Mitte wurde ein leicht befahrbarer Gleiskörper mit abgeschrägter Kante und einer Höhe von ca. nur 3cm gebaut. Wurden solche Überlegungen berücksichtigt? Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um durchsuchbare Dokumente (keine Scans).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Eppelheim
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir…
Von
Stadt Eppelheim
Betreff
AW: Brückenneubau geeignet für Rettungsfahrzeuge [#17441]
Datum
2. August 2016 22:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen