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Brückensanierung A8 Inntaldreieck bis Landesgrenze

In Presseberichten (z.B. Südostbayerische Rundschau vom 13./14.7.2013) wird Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer mit der Aussage wiedergegeben, dass 90 Brücken zwischen Inntaldreieck und Walserberg auf der A8 sanierungsbedürftig seien. Viele davon müssten weggerissen und neu gebaut werden. Dabei werde dem vorgesehenen Ausbau der A8 bereits Rechnung getragen.

Ich bitte Sie um Übersendung der einzelnen Gutachten, aus denen der Sanierungs-/ Neubaubedarf der Brücken im Einzelnen hervorgeht. Ferner bitte ich um Angaben, wer die Begutachtung vorgenommen hat, wann der Auftrag dafür erfolgt ist und seit wann die Ergebnisse vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2013
  • Frist
    20. August 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Pressebericht…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Brückensanierung A8 Inntaldreieck bis Landesgrenze
Datum
18. Juli 2013 16:18
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Presseberichten (z.B. Südostbayerische Rundschau vom 13./14.7.2013) wird Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer mit der Aussage wiedergegeben, dass 90 Brücken zwischen Inntaldreieck und Walserberg auf der A8 sanierungsbedürftig seien. Viele davon müssten weggerissen und neu gebaut werden. Dabei werde dem vorgesehenen Ausbau der A8 bereits Rechnung getragen. Ich bitte Sie um Übersendung der einzelnen Gutachten, aus denen der Sanierungs-/ Neubaubedarf der Brücken im Einzelnen hervorgeht. Ferner bitte ich um Angaben, wer die Begutachtung vorgenommen hat, wann der Auftrag dafür erfolgt ist und seit wann die Ergebnisse vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Brückensanierung A8 Inntaldreieck bis Lan…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brückensanierung A8 Inntaldreieck bis Landesgrenze
Datum
22. August 2013 08:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Brückensanierung A8 Inntaldreieck bis Landesgrenze" vom 18.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage, 8 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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