Brückenschäden Bundesstraße 10

1. Das Gutachten welches zur Beschilderung "Brückenschäden" an der Brücke der Bundesstraße 10 zwischen << Adresse entfernt >> Fils und 73207 Plochingen geführt hat.
2. Sämtliche interne Korrespondenz zu diesem Sachverhalt sowie zur zukünftigen Verfahrensweise.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2017
  • Frist
    29. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Gutacht…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brückenschäden Bundesstraße 10 [#20866]
Datum
30. März 2017 16:22
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Gutachten welches zur Beschilderung "Brückenschäden" an der Brücke der Bundesstraße 10 zwischen << Adresse entfernt >> Fils und 73207 Plochingen geführt hat. 2. Sämtliche interne Korrespondenz zu diesem Sachverhalt sowie zur zukünftigen Verfahrensweise.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eingegangen. Die von …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Brückenschäden Bundesstraße 10 [#20866]
Datum
13. April 2017 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eingegangen. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen sowie die dazugehörige Korrespondenz liegen dem Ministerium für Verkehr nicht vor. Die Anfrage wurde daher an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet, von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Regierungspräsidium Stuttgart über das Ministerium für Verkehr …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Zwischenbescheid Brückenschäden Bundesstraße 10 [#20866]
Datum
19. April 2017 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Regierungspräsidium Stuttgart über das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Bearbeitung aufgrund der Osterferienzeit verzögert. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LIFG-Anfrage vom 2017-03-30 Aktenzeichen: 43-0221.0-1/0002 Sehr geehrtAntragsteller/in viele Dank für Ihre Anfr…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
LIFG-Anfrage vom 2017-03-30
Datum
23. Mai 2017 09:34
Status
Aktenzeichen: 43-0221.0-1/0002 Sehr geehrtAntragsteller/in viele Dank für Ihre Anfrage vom 30.03.2017, die Brückenschäden auf der Bundesstraße B10 betreffend. Die Verwaltung der Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesstraßen obliegt dem Regierungspräsidium Stuttgart. Die Bauwerksprüfungen sowie die ingenieurtechnischen Bewertungen erfolgen dort seitens des Ingenieurbaureferats 43, für das ich Ihnen hiermit stellvertretend wie folgt antworten darf: Sie baten um das Gutachten, das zur Beschilderung "Brückenschäden" von Brückenbauwerken der Bundesstraße B10 zwischen Reichenbach/Fils und Plochingen geführt hat. Konkret handelt sich hierbei um die beiden Bauwerke mit den Bauwerksnummern BW 7222566 und BW 7222568. Die zugehörigen Gutachten sind das Ergebnis eines aufwendigen Bewertungsprozesses, den ich Ihnen nachfolgend kurz skizzieren möchte: Für die statische Berechnung von Brücken werden üblicherweise genormte (früher DIN 1072, heute DIN EN 1991-2) Verkehrslastmodelle verwendet, von denen angenommen wird, dass diese den tatsächlichen Verkehr während der gesamten planmäßigen Bauwerkslebensdauer in guter Näherung repräsentieren. Diese Verkehrslastmodelle müssen dabei den zur Bauzeit vorhandenen Verkehr berücksichtigen (hier 1977 und 1979), insbesondere jedoch auch den zukünftig zu erwartenden Verkehr. Es müssen folglich bereits zur Bauzeit Annahmen darüber getroffen werden, wie sich der Verkehr, und hier in erster Linie der Schwerverkehr, über Jahrzehnte hinweg entwickeln wird. Wie man heute weiß, und wie natürlich auch schon in den 1970er Jahren erwartet wurde, haben sich die Verkehrsmengen in den letzten Jahrzehnten erhöht. Womit man damals jedoch nicht gerechnet hat, ist das enorme Ausmaß dieser Erhöhung, vor allem hinsichtlich des Güterverkehrs. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die damals gewählten Verkehrslastmodelle unter Umständen den heute tatsächlich auftretenden Verkehr unterschätzt haben können. Dies gilt in erster Linie für Brücken im Zuge von Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen, auf denen der Schwerverkehr je Fahrtrichtung mehrspurig, also auch nebeneinander fahren kann, und damit eine besonders hohe Belastung für die Brücken darstellt. Mit diesem Wissen über die tatsächliche Verkehrsentwicklung bisher, und mit weitaus besseren Prognosemodellen für den Verkehr der Zukunft (von heute an betrachtet), als diese vor 40 Jahren zur Verfügung standen, ist man heute bestrebt, die Zukunftsfähigkeit unserer Bestandsbrücken erneut zu bewerten. Zu diesem Zweck werden diese, wenn erforderlich, nachgerechnet, was einer vollständigen statischen Neuberechnung auf dem neuesten Stand der Technik entspricht. Bei diesen Nachrechnungen von Bauwerken aus den 1950er bis 1980er Jahren ergeben sich, so die Erfahrung, fast immer rechnerische Defizite. Dies bedeutet, dass die nachgerechneten Bauwerke unter dem "Verkehr der Zukunft" nicht uneingeschränkt tragfähig sein werden. Ist dies das Ergebnis, ergeben sich im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: a) Es können verkehrliche Kompensationsmaßnahmen vorgenommen werden (z.B. eine Lkw-Überholverbot oder Lkw-Abstandsgebot), mit dem die künftige Belastung des Bauwerks auf ein verträgliches Maß begrenzt wird (dies wird in der Regel vor Punkt b) durchgeführt). b) Das Bauwerk wird gezielt auf das erforderliche Tragfähigkeitsniveau verstärkt (Ertüchtigung) oder, sofern nicht möglich, ersetzt. Bei den von Ihnen angefragten Bauwerken der B10 wurde als Resultat der Nachrechnungen die Möglichkeit a) umgesetzt, im Vorgriff auf zukünftig zu planende Ertüchtigungsmaßnahmen. Die hierbei vorgesehenen verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen leiten sich aus den gutachterlichen Empfehlungen zu den Nachrechnungsergebnissen ab. Diese finden Sie, wie erbeten, in den Anlagen, ebenso die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung nebst zugehöriger Begründung. Im Einzelnen wurde Folgendes veranlasst: a) Lkw-Überholverbot b) Lkw-Abstandsgebot 50 m Bei dem ebenfalls aufgestellten Schild "Brückenschäden" handelt es sich um ein Zusatzzeichen, das im vorliegenden Fall der Information des Kraftfahrers dient, und mit dem eine Erhöhung der Akzeptanz der verkehrlichen Kompensationsmaßnahme angestrebt wird. Tatsächlich handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um substanzielle Schäden (z.B. Risse, Abplatzungen, Korrosion) sondern um rechnerische Defizite, für die bislang jedoch noch kein vergleichbares Schild existiert. Entsprechend ist hier eine Differenzierung derzeit nicht möglich und das Schild "Brückenschäden" wird stellvertretend genutzt. Mit Umsetzung der verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen sind die beiden Bauwerke im Hinblick auf die Tragfähigkeit zunächst ausreichend behandelt. Da sich auf deren Verkehrskapazitäten hierdurch keine signifikanten Auswirkungen ergeben, werden Verstärkungsmaßnahmen im vorliegenden Fall frühestens im Kontext künftiger Generalinstandsetzungsmaßnahmen für technisch und wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften dienlich sein. Sofern Sie darüber hinaus Interesse an Details zur rechnerischen Bewertung der Brückenbauwerke haben, kann ich Ihnen anbieten, bei uns im Hause Einsicht in die statischen Berechnungen zu nehmen, und stehe Ihnen bei dieser Gelegenheit für Fragen bzw. Erläuterungen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen