Brüggener Klimp

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

1. Die letzten Betriebsgenehmigungen (die Letze für die Gesamtstrecke, die Letzte für die Teilstecke Schwalmtal-Dülken, und die Letzte der Teilstrecke Brüggen-Schwalmtal) der Bahnstrecke Dülken-Brüggen (im Volksmund Brüggener Klimp genannt)
2. Die Dokumente zu den Entwidmungs & Rückbauverfahren der Bahnstrecke Dülken-Brüggen (für die oben genannten Teilstrecken und die Gesamtstrecke) (inkl. zu dem Teilstück, das zu Rösler Draht, heute Betafence, gelegt wurde)
3. Den Streckenverkauf der gesamten Bahnstrecke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die letzten Betr…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Brüggener Klimp [#167399]
Datum
27. September 2019 17:44
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die letzten Betriebsgenehmigungen (die Letze für die Gesamtstrecke, die Letzte für die Teilstecke Schwalmtal-Dülken, und die Letzte der Teilstrecke Brüggen-Schwalmtal) der Bahnstrecke Dülken-Brüggen (im Volksmund Brüggener Klimp genannt) 2. Die Dokumente zu den Entwidmungs & Rückbauverfahren der Bahnstrecke Dülken-Brüggen (für die oben genannten Teilstrecken und die Gesamtstrecke) (inkl. zu dem Teilstück, das zu Rösler Draht, heute Betafence, gelegt wurde) 3. Den Streckenverkauf der gesamten Bahnstrecke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Eisenbahn-Bundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,7 MB