Brunnenanlage auf dem Ernst-Ludwig-Platz

Auf dem Ernst-Ludwig-Platz vor dem Gerichtsgebäude befindet sich mitten in einer auch für Kinder vorgesehenen Grünanlage eine frei zugängliche, große Brunnenanlage mit mehreren Becken aus Beton, die seit Jahren nicht mehr befüllt wurde und völlig heruntergekommen ist (dreckig, weiß bemalt, beschädigt, bröckelnd, ...).

Meine Fragen sind:
1. von wann ist die Anlage, wann war sie als Brunnen das letzte Mal in Betrieb?
2. ist eine erneute Inbetriebnahme (mit Befüllung) vorgesehen, wenn ja für wann?
3. Ist diese technisch derzeit überhaupt möglich, d.h. funktionieren die Wasserzuleitungen, Düsen, Steuerung, Beleuchtung, etc.?
4. Wann war die letzte technische Überprüfung?
5. Wird der bauliche Zustand überprüft (Stichwort Gefährdung), wann war die letzte Überprüfung?
6. Wird über einen Abriss nachgedacht; wenn Ja, wann ist er vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf dem Ernst-…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brunnenanlage auf dem Ernst-Ludwig-Platz [#24803]
Datum
29. September 2017 08:10
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Ernst-Ludwig-Platz vor dem Gerichtsgebäude befindet sich mitten in einer auch für Kinder vorgesehenen Grünanlage eine frei zugängliche, große Brunnenanlage mit mehreren Becken aus Beton, die seit Jahren nicht mehr befüllt wurde und völlig heruntergekommen ist (dreckig, weiß bemalt, beschädigt, bröckelnd, ...). Meine Fragen sind: 1. von wann ist die Anlage, wann war sie als Brunnen das letzte Mal in Betrieb? 2. ist eine erneute Inbetriebnahme (mit Befüllung) vorgesehen, wenn ja für wann? 3. Ist diese technisch derzeit überhaupt möglich, d.h. funktionieren die Wasserzuleitungen, Düsen, Steuerung, Beleuchtung, etc.? 4. Wann war die letzte technische Überprüfung? 5. Wird der bauliche Zustand überprüft (Stichwort Gefährdung), wann war die letzte Überprüfung? 6. Wird über einen Abriss nachgedacht; wenn Ja, wann ist er vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Brunnenanlage auf dem Ernst-Ludwig-Platz [#24803]
Datum
26. Oktober 2017 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: 1. Von wann ist die Anlage und wann war sie als Brunnen das letzte Mal in Betrieb? Der Jubiläumsbrunnen wurde 1962 anlässlich der 2000 Jahrfeier eingeweiht. Der letzte Betrieb war im Jahr 2011. 2. Ist eine erneute Inbetriebnahme (mit Befüllung) vorgesehen, wenn ja für wann? Zurzeit ist eine Inbetriebnahme des Brunnens nicht vorgesehen. 3. Ist diese technisch derzeit überhaupt möglich, d.h. funktionieren die Wasserzuleitungen, Düsen, Steuerung, Beleuchtung, etc.? Die Wassertechnik stammt aus dem Jahr 1962 und ist aktuell nicht funktionsfähig. Ebenso sind die Becken in Teilbereichen beschädigt. 4. Wann war die letzte technische Überprüfung? Der Brunnen wurde im Jahre 2016 auf den wassertechnischen Zustand überprüft und Schäden festgestellt. 5. Wird der bauliche Zustand überprüft (Stichwort Gefährdung), wann war die letzte Überprüfung? Der bauliche Zustand des Brunnens wird im Rahmen von Reinigungsarbeiten per Sichtkontrollen überprüft. Die letzte Sichtkontrolle wurde in der 39. KW durchgeführt. Hierbei wurden lose Abdeckplatten festgestellt, die aber derzeit keine Unfallgefahr darstellen. 6. Wird über einen Abriss nachgedacht; wenn ja, wann ist er vorgesehen? Die Möglichkeit eines Abrisses wird zurzeit mit anderen tangierten Fachämtern erörtert. Über einen Termin eines Abrisses, einer möglichen Instandsetzung oder einem Neubau kann im Moment keine eindeutige Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen