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BSR - UNREGELMÄSSIGE Müllcontainerleerung in 12045 Berlin Neukölln Weichselstr.49

seit Mai 2019 erfolgt die Leerung der Müllcontainer ( Weichselstr.49 12045 Berlin Neukölln ) sehr UNREGELMÄSSIG , d.h. die Dienstleistung der BSR hat sich SEHR VERSCHLÄCHTERT,der Grund, die BSR kann die Müllcontainer nicht mehr leeren wenn zwischen den PKWS keine freie Lücke mehr ist, so die BSR, d.h. die Leerung der Müllcontainer ist ein Glücksspiel .

Vor dem Mai 2019 wurden seit JAHREN die Müllcontainer OHNE PROBLEME regelm. geleert, da man wenn es keine Lücke zwischen den PKWs mehr gab einfach den Gehweg bis zur Weichselstr.50 - ca. 22 m genommen hat, wo liegt also das Problem der BSR ? Wir Mieter zahlen für die Dienstleistung der BSR ( Müllcontainerleerung ) und die BSR führt ihre Dienstleistung nur UNREGELMÄSSIG aus kassieren aber die VOLLEN GEBÜHREN, so kann das ja nicht weitergehen.

Meine Korrsponenz mit der BSR ( e-Mails ) zeigen wenig ERFOLG trotz Foto-Beweise.

Wie soll das jetzt mit der Müllcontainerleerung weiter gehen ?

Ich bitte um eine Stellungnahme

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BSR - UNREGELMÄSSIGE Müllcontainerleerung in 12045 Berlin Neukölln Weichselstr.49 [#181788]
Datum
3. März 2020 11:38
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit Mai 2019 erfolgt die Leerung der Müllcontainer ( Weichselstr.49 12045 Berlin Neukölln ) sehr UNREGELMÄSSIG , d.h. die Dienstleistung der BSR hat sich SEHR VERSCHLÄCHTERT,der Grund, die BSR kann die Müllcontainer nicht mehr leeren wenn zwischen den PKWS keine freie Lücke mehr ist, so die BSR, d.h. die Leerung der Müllcontainer ist ein Glücksspiel . Vor dem Mai 2019 wurden seit JAHREN die Müllcontainer OHNE PROBLEME regelm. geleert, da man wenn es keine Lücke zwischen den PKWs mehr gab einfach den Gehweg bis zur Weichselstr.50 - ca. 22 m genommen hat, wo liegt also das Problem der BSR ? Wir Mieter zahlen für die Dienstleistung der BSR ( Müllcontainerleerung ) und die BSR führt ihre Dienstleistung nur UNREGELMÄSSIG aus kassieren aber die VOLLEN GEBÜHREN, so kann das ja nicht weitergehen. Meine Korrsponenz mit der BSR ( e-Mails ) zeigen wenig ERFOLG trotz Foto-Beweise. Wie soll das jetzt mit der Müllcontainerleerung weiter gehen ? Ich bitte um eine Stellungnahme
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181788 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ihre E-Mail vom 3.3.2020. Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 3.3.2020 (…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Ihre E-Mail vom 3.3.2020.
Datum
3. März 2020 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 3.3.2020 ( tel:332020) . Ihren Auskunftsantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) habe ich zuständigkeitshalber an die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin, weitergeleitet. Mein Schreiben hat informatorischen Charakter und setzt Sie als Antragsteller über die Weiterleitung Ihres Auskunftsantrags in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
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