(BT-Drucksache 19/401) Förderung der E-Mobilität

Anfrage an: Bundesrat

Wann wird das folgende Gesetzt im Bundestag diskutiert und ab wann kann mit der Erlassung des Gesetzes gerechnet werden?
"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität ."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wird das fo…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(BT-Drucksache 19/401) Förderung der E-Mobilität [#34671]
Datum
14. November 2018 13:41
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird das folgende Gesetzt im Bundestag diskutiert und ab wann kann mit der Erlassung des Gesetzes gerechnet werden? "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität ."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr geehrter Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen danach, wann das von Ihnen genannte Gese…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: (BT-Drucksache 19/401) Förderung der E-Mobilität [#34671]
Datum
22. November 2018 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen danach, wann das von Ihnen genannte Gesetz im Bundestag behandelt wird. Hierzu kann Ihnen den Bundesrat leider keine Auskunft erteilen, weil dies in der alleinigen Entscheidung des Bundestages steht. Auch wenn der Gesetzentwurf vom Bundesrat stammt, gibt es für den Bundestag keine Verpflichtung, ihn innerhalb einer bestimmten feststehenden Frist zu behandeln. Die begehrte Auskunft kann daher allenfalls der Bundestag erteilen. Es ist allerdings darauf zu verweisen, dass das IFG lediglich den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes und sonstigen Einrichtungen gewährt, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Ob der Bundestag dennoch zu gesetzgeberischer Tätigkeit Stellung nimmt, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Möglicherweise hilft es Ihnen schon, wenn Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments.do;jsessionid=2CABB0BEEB94A67C0C908803EAA664B8.dip21 zu der Drucksache 19/401 auf Vorgänge und dann Vorgangsablauf drücken, dann können Sie erkennen, in welchem Stadium das Gesetzgebungsverfahren jeweils ist. Solange dort noch keine erste Lesung und keine Ausschussberatung notiert ist, steht der Abschluss des Verfahrens noch nicht zuvor. Ich bitte um Mitteilung, ob sie mit der Auskunft sonst zufrieden sind. Ansonsten müsste voraussichtlich ein ablehnender Bescheid ergehen. Mit freundlichen Grüßen