BTHG, Inklusionsmaßnahmen & Heimaufsicht
Informationen zu dem kommenden BTHG benötigt.
Mir sind die im Umlauf gängigen Broschüren und Informationsblätter bekannt, doch in keiner steht,
...
-wann die Beratungsstellen des LWL öffnen sollen, um zur Beratung zur Verfügung zu stehen (sowohl für Bewohner als auch für Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen vorgesehen).
-Woher die Gelder kommen sollen - jetzt kommt vom Träger ein entsprechender Betrag -> fertig. Doch zukünftig sollen Sozialleistungen, Wohngelder sowie Gelder für Fachleistungsstunden und ggf. für tagesstrukturelle Maßnahmen einzeln bei den entsprechenden (welchen?) Stellen beantragt werden. Weder Einrichtungen noch Kreisverwaltungen oder ähnliches wissen darüber etwas. Auch die relativ neuen EUTBs sind keine großen Hilfen, weil diese auch nur auf die Infos zurückgreifen, die schon veröffentlicht wurden.
-Die LT-Richtlinien vom LWL zeigen auf, dass das Individuum gefördert werden soll und nicht zwingend eine Teilnahme an den vorhandenen Tagesstrukturen nötig ist. Welche Förderungsmaßnahmen werden vom LWL gefördert? Die Einrichtung teilt - wahrscheinlich zurecht beim Antrag auf entsprechen Kostenübernahme für auswärtige Förderungen mit - dass es doch in der Einrichtung bzw. Kooperationspartner die Möglichkeit gibt. Damit ist für viele bis alle Einrichtungen der Antrag gescheitert und geschlossen. Was also fördert der LWL, wie lauten die Kontaktdaten, was wird übernommen (beispielsweise sportliche Betätigungen, Bildungsmaßnahmen,...) etc. pp.
Außerdem würde ich gerne folgendes wissen:
bitte teilen Sie mir die Funktionsweise der Heimaufsicht im Kreise Unna mit. Ebenso, was die Aufgaben sind, wann die Einrichtungen, wie, warum ... etc. kontrolliert werden. Also zum Beispiel: Wie wird eine Einrichtung kontrolliert? Offen, anonym,...? Was wird kontrolliert? Wann wird kontrolliert? Im Sinne: Routineuntersuchung und << Adresse entfernt >> oder (nur) auf "Verlangen"? Bleibt der/diejenige anonym (wenn ja, nur auf Nachfrage oder ganz generell, immer?), der eine oder mehrere Einrichtungen meldet? Wann sind triftige Gründe, das man die Heimaufsicht benötigt? Reichen da Inklusionsmaßnahmen, die nicht individuell zugeschnitten sind - also, in dem Fall aus- statt einschließen (in Bezug auf Teil der Gesellschaft werden) oder muss es dort zu schwerwiegenderen Verdachtsmomenten kommen? Wenn ja, was wäre denn welche? Übr zusätzliche, weiterführende Auskünfte würde ich mich ebenfalls freuen.
(Quelle: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/anfrage/heimaufsicht/) - man verwies mich von dort an Sie.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. Januar 2019
-
9. Februar 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!