BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen
Im SGB XII gibt es zur Einschätzung der Regelbedarfe zum 1.1.2020 eine Änderung und zwar die automatische Einstufung aller Personen in besonderen Wohnform in die Regelbedarfsstufe 2. Wieso wird das so begründet und weshalb wird angenommen, dass alle Leute möglicherweise Vergünstigungen haben, keinen eigenen Haushalt - trotz besonderer Wohnform - führen und weshalb wird angenommen, das, obwohl eine WG - möglicherweise - besteht, dass man sich mit allen so gut versteht, das zusammen geschmissen wird - Gelder - und zusammen gekocht wird?
Bei zahlreichen Klienten ist das nicht der Fall und diese müssen Pakete - obligatorisch - von der jeweiligen Einrichtung vorgegeben abnehmen und denen fehlt das Geld dann. Es gibt in den Fällen, die ich meine, keine Vergünstigen, das eine solche Einstufung gerechtfertigt wäre und finde das einfach ungerecht. Und: verstehe es auch nicht. Bitte daher um leicht verständliche Erklärung zu allen Fragen und so vollständig wie möglich. Ggf. auch mit Hinweisen, ob man sich umstufen lassen kann und wenn ja, wie, wo, in welcher Form etc.
Denn trotz der besonderen Wohnform haben die Kosten, die nicht gemindert sind, sondern durch das << Adresse entfernt >> die obligatorischen Pakete von der Einrichtung sogar teuerer als außerhalb sind. Wenn überhaupt sind das Gründe für den regulären Regelbedarf in Stufe 1.
https:<< Adresse entfernt >>/www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/regelbedarfsstufen.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Bitte daher auch um bessere Anpassung und Differenzierung in naher Zukunft.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. März 2020
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29. April 2020
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- Betreff
- BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 26. März 2020 22:09
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- AW: BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 3. April 2020 11:36
- Status
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- Betreff
- AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 3. April 2020 11:37
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 1. Mai 2020 19:05
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 5. Mai 2020 08:59
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- AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 3. November 2020 21:34
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- AW: BJS AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 4. November 2020 08:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: BJS AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 5. November 2020 19:38
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Betreff
- AW: BJS AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
- Datum
- 12. Mai 2021 11:48
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. März 2020
- Datum
- 14. Mai 2021 13:02
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. März 2020 [#183478]
- Datum
- 16. Mai 2021 23:30
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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