BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen

Im SGB XII gibt es zur Einschätzung der Regelbedarfe zum 1.1.2020 eine Änderung und zwar die automatische Einstufung aller Personen in besonderen Wohnform in die Regelbedarfsstufe 2. Wieso wird das so begründet und weshalb wird angenommen, dass alle Leute möglicherweise Vergünstigungen haben, keinen eigenen Haushalt - trotz besonderer Wohnform - führen und weshalb wird angenommen, das, obwohl eine WG - möglicherweise - besteht, dass man sich mit allen so gut versteht, das zusammen geschmissen wird - Gelder - und zusammen gekocht wird?

Bei zahlreichen Klienten ist das nicht der Fall und diese müssen Pakete - obligatorisch - von der jeweiligen Einrichtung vorgegeben abnehmen und denen fehlt das Geld dann. Es gibt in den Fällen, die ich meine, keine Vergünstigen, das eine solche Einstufung gerechtfertigt wäre und finde das einfach ungerecht. Und: verstehe es auch nicht. Bitte daher um leicht verständliche Erklärung zu allen Fragen und so vollständig wie möglich. Ggf. auch mit Hinweisen, ob man sich umstufen lassen kann und wenn ja, wie, wo, in welcher Form etc.

Denn trotz der besonderen Wohnform haben die Kosten, die nicht gemindert sind, sondern durch das << Adresse entfernt >> die obligatorischen Pakete von der Einrichtung sogar teuerer als außerhalb sind. Wenn überhaupt sind das Gründe für den regulären Regelbedarf in Stufe 1.

https:<< Adresse entfernt >>/www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/regelbedarfsstufen.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Bitte daher auch um bessere Anpassung und Differenzierung in naher Zukunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im SGB XII gibt es …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
26. März 2020 22:09
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im SGB XII gibt es zur Einschätzung der Regelbedarfe zum 1.1.2020 eine Änderung und zwar die automatische Einstufung aller Personen in besonderen Wohnform in die Regelbedarfsstufe 2. Wieso wird das so begründet und weshalb wird angenommen, dass alle Leute möglicherweise Vergünstigungen haben, keinen eigenen Haushalt - trotz besonderer Wohnform - führen und weshalb wird angenommen, das, obwohl eine WG - möglicherweise - besteht, dass man sich mit allen so gut versteht, das zusammen geschmissen wird - Gelder - und zusammen gekocht wird? Bei zahlreichen Klienten ist das nicht der Fall und diese müssen Pakete - obligatorisch - von der jeweiligen Einrichtung vorgegeben abnehmen und denen fehlt das Geld dann. Es gibt in den Fällen, die ich meine, keine Vergünstigen, das eine solche Einstufung gerechtfertigt wäre und finde das einfach ungerecht. Und: verstehe es auch nicht. Bitte daher um leicht verständliche Erklärung zu allen Fragen und so vollständig wie möglich. Ggf. auch mit Hinweisen, ob man sich umstufen lassen kann und wenn ja, wie, wo, in welcher Form etc. Denn trotz der besonderen Wohnform haben die Kosten, die nicht gemindert sind, sondern durch das << Adresse entfernt >> die obligatorischen Pakete von der Einrichtung sogar teuerer als außerhalb sind. Wenn überhaupt sind das Gründe für den regulären Regelbedarf in Stufe 1. https:<< Adresse entfernt >>/www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/regelbedarfsstufen.pdf?__blob=publicationFile&v=9 Bitte daher auch um bessere Anpassung und Differenzierung in naher Zukunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/183478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Mit freundl…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
3. April 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
3. April 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
1. Mai 2020 19:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen“ vom 26.03.2020 (#183478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/183478/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
5. Mai 2020 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung am 03.04.2020 an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
3. November 2020 21:34
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen“ vom 26.03.2020 (#183478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/183478/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BJS AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
4. November 2020 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in das verstehe ich sehr gut. Die ursprüngliche Anfrage ist aber vom 26. März 2020. Da…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BJS AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
5. November 2020 19:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das verstehe ich sehr gut. Die ursprüngliche Anfrage ist aber vom 26. März 2020. Daher wollte ich auch mal nachhaken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/183478/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufunge…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BJS AW: BJS AW: BJS BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen [#183478]
Datum
12. Mai 2021 11:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG: Verallgemeinerte Regelbedarfs-Einstufungen“ vom 26.03.2020 (#183478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 379 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/183478/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. März 2020 Sehr Antragsteller/in das Bunde…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. März 2020
Datum
14. Mai 2021 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,3 KB


Sehr Antragsteller/in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu Ihrem Auskunftsersuchen bereits anlässlich Ihres inhaltlich gleichartigen Auskunftsersuchens vom 25. April 2020 mit Schreiben vom 8. Februar 2021 geantwortet. In diesem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ihnen gegenüber die sachlich gerechtfertigten Gründe für die Gewährung der Regelbedarfsstufe 2 für Leistungsberechtigte in der besonderen Wohnform ausführlich und abschließend erläutert. Insoweit verweise ich auf dieses Schreiben und sehe von der Übermittlung eines neuen, inhaltsgleichen Schreibens ab. Da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeden Tag viele Briefe und E-Mails erreichen, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich in dieser Angelegenheit nicht weiter mit Ihnen kommunizieren kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. März 2020 [#183478] Sehr << Anre…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. März 2020 [#183478]
Datum
16. Mai 2021 23:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> stimmt, das würde einen Willen zum Diskurs und zur Änderung voraussetzen. Schade. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/183478/