Buchungsunterlage Instandhaltungsrücklage
In einem Interview am 2. Januar 2014 bei NDR 2 im Hamburg Journal sagte der Vizepräses Schünemann
(O-Ton): "Wir müssen dieses Gebäude erhalten, das Gebäude hat einen erheblichen Riss einen erheblichen Schaden den wir schon jetzt beobachten können und für diesen Zweck haben wir eine Instandhaltungsrücklage von weiteren 21 Millionen. So dass also von den 50 nur noch 8 Millionen übrig bleiben über die wir im Moment noch reden können. Aber die auch jede einzelne für sich einzelne Rücklagen beinhalten."
Herr Schünemann spricht hier von einer Instandhaltungsrücklage in Höhe von 21 Millionen Euro. Am 3. Januar 2014 habe ich in einer Transparenzanfrage nach dem dafür zugrunde liegenden Gutachten gefragt. Diese wurde einen knappen Monat später beantwortet. Es ergeben sich hierdurch aber neue Fragen.
Für Sanierungsmassnahmen am Hauptportal kalkuliert die Handelskammer mit Kosten von 830.382 Euro. Für Stützen am Tragwerk werden weitere 986.063 Euro veranschlagt. Der Brandschutz schlägt mit 553.647 zu Buche. Das sind mit Reserven 2,5 Millionen Euro. Auch wenn man die energetische Sanierung von rund 4,2 Millionen Euro hinzurechnet kommt man nur auf einen Betrag von 6,7 Millionen Euro.
ES ERGIBT SICH ALSO EINE DIFFERENZ VON 14,3 MILLIONEN EURO.
In dieser Differenz könnte auch der Umbau der Büroflächen enthalten sein. Für den Umbau von Büroflächen werden über 8 Millionen Euro veranschlagt. Legt man diesen Betrag auf die lt. Wirtschaftsplan 286 Mitarbeiter um ergeben sich Kosten von 28.640 Euro pro Arbeitsplatz. Ob nun der Umbau von Büroflächen eine Sanierungsmaßnahme ist sei mal dahingestellt. Auch mit welcher Begründung die Handelskammer, die ja zu sparsamen Wirtschaften verpflichtet ist, diesen Umbau rechtfertigt.
ES VERBLEIBT IMMER NOCH EINE DIFFERENZ VON 6,3 MILLIONEN EURO.
Frage: Wie wurde die Instandhaltungsrücklage von 21 Millionen Euro gebildet? Hier muss es doch eine Buchungsgrundlage und/oder Beschlussvorlage geben. Ich hätte daher gerne Einsicht in die entsprechende Buchungsunterlage (Stichwort keine Buchung ohne Beleg).
Nach § 13 (1) des Hamburger Transparenzgesetzes sollen die auskunftspflichtigen Stellen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich machen. Da es hier um eine einfache Anfrage geht bitte ich um eine unverzüglich Beantwortung.
Da die Buchungsunterlage vermutlich in elektronischer Form vorliegt, dürften hierfür auch keine Kosten anfallen, da die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vorsieht, dass einfache Auskünfte nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 gebührenfrei sein sollen.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Februar 2014
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11. März 2014
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