Buchungsunterlage Instandhaltungsrücklage

Anfrage an: Handelskammer Hamburg


In einem Interview am 2. Januar 2014 bei NDR 2 im Hamburg Journal sagte der Vizepräses Schünemann
(O-Ton): "Wir müssen dieses Gebäude erhalten, das Gebäude hat einen erheblichen Riss einen erheblichen Schaden den wir schon jetzt beobachten können und für diesen Zweck haben wir eine Instandhaltungsrücklage von weiteren 21 Millionen. So dass also von den 50 nur noch 8 Millionen übrig bleiben über die wir im Moment noch reden können. Aber die auch jede einzelne für sich einzelne Rücklagen beinhalten."

Herr Schünemann spricht hier von einer Instandhaltungsrücklage in Höhe von 21 Millionen Euro. Am 3. Januar 2014 habe ich in einer Transparenzanfrage nach dem dafür zugrunde liegenden Gutachten gefragt. Diese wurde einen knappen Monat später beantwortet. Es ergeben sich hierdurch aber neue Fragen.

Für Sanierungsmassnahmen am Hauptportal kalkuliert die Handelskammer mit Kosten von 830.382 Euro. Für Stützen am Tragwerk werden weitere 986.063 Euro veranschlagt. Der Brandschutz schlägt mit 553.647 zu Buche. Das sind mit Reserven 2,5 Millionen Euro. Auch wenn man die energetische Sanierung von rund 4,2 Millionen Euro hinzurechnet kommt man nur auf einen Betrag von 6,7 Millionen Euro.

ES ERGIBT SICH ALSO EINE DIFFERENZ VON 14,3 MILLIONEN EURO.

In dieser Differenz könnte auch der Umbau der Büroflächen enthalten sein. Für den Umbau von Büroflächen werden über 8 Millionen Euro veranschlagt. Legt man diesen Betrag auf die lt. Wirtschaftsplan 286 Mitarbeiter um ergeben sich Kosten von 28.640 Euro pro Arbeitsplatz. Ob nun der Umbau von Büroflächen eine Sanierungsmaßnahme ist sei mal dahingestellt. Auch mit welcher Begründung die Handelskammer, die ja zu sparsamen Wirtschaften verpflichtet ist, diesen Umbau rechtfertigt.

ES VERBLEIBT IMMER NOCH EINE DIFFERENZ VON 6,3 MILLIONEN EURO.

Frage: Wie wurde die Instandhaltungsrücklage von 21 Millionen Euro gebildet? Hier muss es doch eine Buchungsgrundlage und/oder Beschlussvorlage geben. Ich hätte daher gerne Einsicht in die entsprechende Buchungsunterlage (Stichwort keine Buchung ohne Beleg).

Nach § 13 (1) des Hamburger Transparenzgesetzes sollen die auskunftspflichtigen Stellen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich machen. Da es hier um eine einfache Anfrage geht bitte ich um eine unverzüglich Beantwortung.

Da die Buchungsunterlage vermutlich in elektronischer Form vorliegt, dürften hierfür auch keine Kosten anfallen, da die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vorsieht, dass einfache Auskünfte nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 gebührenfrei sein sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2014
  • Frist
    11. März 2014
  • 2 Follower:innen
Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Buchungsunterlage Instandhaltungsrücklage [#5662]
Datum
6. Februar 2014 20:33
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In einem Interview am 2. Januar 2014 bei NDR 2 im Hamburg Journal sagte der Vizepräses Schünemann (O-Ton): "Wir müssen dieses Gebäude erhalten, das Gebäude hat einen erheblichen Riss einen erheblichen Schaden den wir schon jetzt beobachten können und für diesen Zweck haben wir eine Instandhaltungsrücklage von weiteren 21 Millionen. So dass also von den 50 nur noch 8 Millionen übrig bleiben über die wir im Moment noch reden können. Aber die auch jede einzelne für sich einzelne Rücklagen beinhalten." Herr Schünemann spricht hier von einer Instandhaltungsrücklage in Höhe von 21 Millionen Euro. Am 3. Januar 2014 habe ich in einer Transparenzanfrage nach dem dafür zugrunde liegenden Gutachten gefragt. Diese wurde einen knappen Monat später beantwortet. Es ergeben sich hierdurch aber neue Fragen. Für Sanierungsmassnahmen am Hauptportal kalkuliert die Handelskammer mit Kosten von 830.382 Euro. Für Stützen am Tragwerk werden weitere 986.063 Euro veranschlagt. Der Brandschutz schlägt mit 553.647 zu Buche. Das sind mit Reserven 2,5 Millionen Euro. Auch wenn man die energetische Sanierung von rund 4,2 Millionen Euro hinzurechnet kommt man nur auf einen Betrag von 6,7 Millionen Euro. ES ERGIBT SICH ALSO EINE DIFFERENZ VON 14,3 MILLIONEN EURO. In dieser Differenz könnte auch der Umbau der Büroflächen enthalten sein. Für den Umbau von Büroflächen werden über 8 Millionen Euro veranschlagt. Legt man diesen Betrag auf die lt. Wirtschaftsplan 286 Mitarbeiter um ergeben sich Kosten von 28.640 Euro pro Arbeitsplatz. Ob nun der Umbau von Büroflächen eine Sanierungsmaßnahme ist sei mal dahingestellt. Auch mit welcher Begründung die Handelskammer, die ja zu sparsamen Wirtschaften verpflichtet ist, diesen Umbau rechtfertigt. ES VERBLEIBT IMMER NOCH EINE DIFFERENZ VON 6,3 MILLIONEN EURO. Frage: Wie wurde die Instandhaltungsrücklage von 21 Millionen Euro gebildet? Hier muss es doch eine Buchungsgrundlage und/oder Beschlussvorlage geben. Ich hätte daher gerne Einsicht in die entsprechende Buchungsunterlage (Stichwort keine Buchung ohne Beleg). Nach § 13 (1) des Hamburger Transparenzgesetzes sollen die auskunftspflichtigen Stellen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich machen. Da es hier um eine einfache Anfrage geht bitte ich um eine unverzüglich Beantwortung. Da die Buchungsunterlage vermutlich in elektronischer Form vorliegt, dürften hierfür auch keine Kosten anfallen, da die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vorsieht, dass einfache Auskünfte nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 gebührenfrei sein sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Duphorn, beigefügt erhalten Sie eine Buchungsübersicht über die Entwicklung der Umbau- und In…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Antwort: WG: Buchungsunterlage Instandhaltungsrücklage [#5662]
Datum
12. Februar 2014 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duphorn, beigefügt erhalten Sie eine Buchungsübersicht über die Entwicklung der Umbau- und Instandhaltungsrücklage. Daraus ist ersichtlich, dass 5,3 Mio. € mit der Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2006 vom Plenum beschlossen wurden. Aus der Ergebnisverwendung 2006 und 2009 wurden zur allgemeinen Risikovorsorge weitere 1,5 Mio € eingestellt. 2010 ergab eine Sichtprüfung, dass umfangreiche Maßnahmen konkret erforderlich werden könnten. Daraufhin wurden im Nachtragswirtschaftsplan 2010 weitere 4,3 Mio. Euro bewilligt und in die Rücklage eingestellt. Auf Basis der Ihnen vorliegenden Äußerung unserer Experten aus 2012 wurde schließlich nach der Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung im Jahresabschluss 2011 die letzte Erhöhung um weitere 2 ( für Verbesserung der Statik) und 8 Mio. € (für Komplett-Umbau der Büroflächen) vorgenommen. Rund 165.000 € wurden 2012 für Baumaßnahmen aus der Rücklage entnommen. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Andreas Westermeier Syndikus Leiter Geschäftsbereich Zentrale Aufgaben Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 221 Telefax: +49 40 361 38 - 61221 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken. Der Gesamtinhalt dieser E-Mail ist vertraulich und an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Jedwede Verwendung durch nicht autorisierte Personen ist nicht erlaubt. Falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben, unterrichten Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht vollständig aus Ihrem System. Vielen Dank. Stefan Duphorn <<Name und E-Mail-Adresse>> 06.02.2014 20:33 Bitte antworten an Stefan Duphorn <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Buchungsunterlage Instandhaltungsrücklage [#5662] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In einem Interview am 2. Januar 2014 bei NDR 2 im Hamburg Journal sagte der Vizepräses Schünemann (O-Ton): "Wir müssen dieses Gebäude erhalten, das Gebäude hat einen erheblichen Riss einen erheblichen Schaden den wir schon jetzt beobachten können und für diesen Zweck haben wir eine Instandhaltungsrücklage von weiteren 21 Millionen. So dass also von den 50 nur noch 8 Millionen übrig bleiben über die wir im Moment noch reden können. Aber die auch jede einzelne für sich einzelne Rücklagen beinhalten." Herr Schünemann spricht hier von einer Instandhaltungsrücklage in Höhe von 21 Millionen Euro. Am 3. Januar 2014 habe ich in einer Transparenzanfrage nach dem dafür zugrunde liegenden Gutachten gefragt. Diese wurde einen knappen Monat später beantwortet. Es ergeben sich hierdurch aber neue Fragen. Für Sanierungsmassnahmen am Hauptportal kalkuliert die Handelskammer mit Kosten von 830.382 Euro. Für Stützen am Tragwerk werden weitere 986.063 Euro veranschlagt. Der Brandschutz schlägt mit 553.647 zu Buche. Das sind mit Reserven 2,5 Millionen Euro. Auch wenn man die energetische Sanierung von rund 4,2 Millionen Euro hinzurechnet kommt man nur auf einen Betrag von 6,7 Millionen Euro. ES ERGIBT SICH ALSO EINE DIFFERENZ VON 14,3 MILLIONEN EURO. In dieser Differenz könnte auch der Umbau der Büroflächen enthalten sein. Für den Umbau von Büroflächen werden über 8 Millionen Euro veranschlagt. Legt man diesen Betrag auf die lt. Wirtschaftsplan 286 Mitarbeiter um ergeben sich Kosten von 28.640 Euro pro Arbeitsplatz. Ob nun der Umbau von Büroflächen eine Sanierungsmaßnahme ist sei mal dahingestellt. Auch mit welcher Begründung die Handelskammer, die ja zu sparsamen Wirtschaften verpflichtet ist, diesen Umbau rechtfertigt. ES VERBLEIBT IMMER NOCH EINE DIFFERENZ VON 6,3 MILLIONEN EURO. Frage: Wie wurde die Instandhaltungsrücklage von 21 Millionen Euro gebildet? Hier muss es doch eine Buchungsgrundlage und/oder Beschlussvorlage geben. Ich hätte daher gerne Einsicht in die entsprechende Buchungsunterlage (Stichwort keine Buchung ohne Beleg). Nach § 13 (1) des Hamburger Transparenzgesetzes sollen die auskunftspflichtigen Stellen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich machen. Da es hier um eine einfache Anfrage geht bitte ich um eine unverzüglich Beantwortung. Da die Buchungsunterlage vermutlich in elektronischer Form vorliegt, dürften hierfür auch keine Kosten anfallen, da die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vorsieht, dass einfache Auskünfte nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 gebührenfrei sein sollen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>