Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr [geschwärzt],
Ihre unten stehende Anfrage nach den Kosten für die Entwicklung einer
Software zur Kontrolle von privaten Endgeräten von Studierenden während
schriftlichen Online-Prüfungen nach § 6 Abs. 5 der Satzung zur Durchführung
von Online-Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist bei
uns eingegangen.
I. Wir dürfen diese wie folgt beantworten:
Es wurden bisher keine Mittel für die Entwicklung einer Software zur
Kontrolle von privaten Endgeräten von Studierenden während schriftlichen
Online-Prüfungen nach § 6 Abs. 5 der Satzung zur Durchführung von
Online-Prüfungen ausgegeben. Es steht auch kein Budget dafür zur Verfügung.
II. Auf die Erhebung von Kosten und Gebühren wird verzichtet.
III. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG.
Widerspruchsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie,
Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
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