Budget Entwicklung Kontroll-Software Online-Prüfungen

Wie viel Geld wurde bereits für die Entwicklung einer Software zur Kontrolle von privaten Endgeräten von Studierenden während schriftlichen Online-Prüfungen nach § 6 Abs. 5 der Satzung zur Durchführung von Online-Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ausgegeben und welches Gesamtbudget steht hierfür zur Verfügung?

Ergebnis der Anfrage

Es wurde noch kein Geld ausgegeben und noch kein Budget veranschlagt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Geld wurde bereits für di…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Budget Entwicklung Kontroll-Software Online-Prüfungen [#268671]
Datum
25. Januar 2023 16:49
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld wurde bereits für die Entwicklung einer Software zur Kontrolle von privaten Endgeräten von Studierenden während schriftlichen Online-Prüfungen nach § 6 Abs. 5 der Satzung zur Durchführung von Online-Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ausgegeben und welches Gesamtbudget steht hierfür zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr [geschwärzt], Ihre unten stehende Anfrage nach den Kosten für die Entwicklung einer Software zur Kontrolle v…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
WG: Budget Entwicklung Kontroll-Software Online-Prüfungen [#268671]
Datum
15. Februar 2023 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,6 KB


Sehr [geschwärzt], Ihre unten stehende Anfrage nach den Kosten für die Entwicklung einer Software zur Kontrolle von privaten Endgeräten von Studierenden während schriftlichen Online-Prüfungen nach § 6 Abs. 5 der Satzung zur Durchführung von Online-Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist bei uns eingegangen. I. Wir dürfen diese wie folgt beantworten: Es wurden bisher keine Mittel für die Entwicklung einer Software zur Kontrolle von privaten Endgeräten von Studierenden während schriftlichen Online-Prüfungen nach § 6 Abs. 5 der Satzung zur Durchführung von Online-Prüfungen ausgegeben. Es steht auch kein Budget dafür zur Verfügung. II. Auf die Erhebung von Kosten und Gebühren wird verzichtet. III. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG. Widerspruchsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt] <[geschwärzt]> > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]